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6. August 2018

Patientenakte wird stufenweise eingeführt

Die Vorbereitungen der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) zur Einführung der elektronische Patientenakte sollen nach Angaben der Bundesregierung planmäßig bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein.

Auf dieser Grundlage könnten die Krankenkassen ihren Versicherten elektronische Patientenakten anbieten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine sog. Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Versicherte sollen künftig die Möglichkeit bekommen, allen berechtigten Leistungserbringern relevante medizinische Daten sicher zur Verfügung zu stellen. Die dabei zu erfüllenden Anforderungen an die Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit würden durch die gematik festgelegt. Elektronische Anwendungen im Gesundheitswesen dürften nur dann aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, wenn die Festlegungen der gematik zur Interoperabilität beachtet würden.

Notfalldaten, Medikationspläne und Arztbriefe

Die elektronische Patientenakte soll stufenweise eingeführt werden. In der ersten Stufe sollen etwa Notfalldaten oder Medikationspläne gespeichert werden. Hinzu kommen elektronische Arztbriefe. In der ersten Stufe gehe es vor allem darum, einen Dokumentenaustausch zwischen Versicherten und Leistungserbringern zu ermöglichen. In weiteren Umsetzungsstufen sollen dann „Komfort- und Leistungsfunktionen“ ergänzt werden.

Prinzip der Freiwilligkeit

Für die Nutzung der elektronischen Patientenakten gelte das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Versicherten könnten selbst entscheiden, ob sie die Technik nutzen möchten, welche Daten auf der Akte gespeichert und wem sie zugänglich gemacht würden.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) mit.

(hib / STB Web)