Bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen
WW+KN hilft, Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Deutschland hat mit zahlreichen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Es handelt sich dabei um völkerrechtliche Verträge, in denen geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte beziehungsweise für das in einem der beiden Vertragsstaaten belegene Vermögen zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche oder juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden.