Internationale Steuererklärungen

WW+KN als erfahrener Partner im internationalen Steuerrecht

WW+KN bietet Unterstützung bei der Erstellung internationaler Steuererklärungen.

Im Zuge der Globalisierung sind auch in Deutschland bei international tätigen Firmen vermehrt Steuererklärungen mit Bezug zum internationalen Steuerrecht abzugeben. Hierbei bietet WW+KN Unterstützung und übernimmt unter anderem die Erstellung folgender Steuererklärungen und Anträge für seine Mandanten:

  • Anträge auf Freistellung vom Quellensteuerabzug bei Lizenzzahlungen ins Ausland sowie Erstattungsanträge in Fällen des Quellensteuereinbehalts
  • Anträge auf Freistellung vom Quellensteuerabzug bei Lizenzzahlungen bei verbundenen Unternehmen sowie Erstattungsanträge in Fällen des Quellensteuereinbehalts
  • Anträge auf Freistellung vom Quellensteuerabzug bei ausländischen Künstlern und Sportlern sowie Erstattungsanträge in Fällen des Quellensteuereinbehalts
  • Anträge auf Freistellung von der Kapitalertragsteuer bei ausländischen Anteilseignern (nach Doppelbesteuerungsabkommen oder nach der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) sowie Erstattungsanträge in Fällen des Quellensteuereinbehalts
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 4 AStG
  • Meldung von Auslandsbeziehungen bei den Finanzbehörden
  • Anträge auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung
  • Anträge auf umsatzsteuerliche Erfassung von in Deutschland tätigen Unternehmern aus dem Ausland und Erstellung der zugehörigen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie -erklärungen
  • Anträge auf Freistellung von der Bauabzugsteuer von in Deutschland tätigen Bauunternehmen aus dem Ausland
  • Steuererklärungen für Betriebsstätten von ausländischen Unternehmen in Deutschland