Internationaler Erbfall

Grenzüberschreitende Erbschaften und Schenkungen

Das Kind, das in der Schweiz lebt, das Ferienhaus in Italien oder ein Konto im Ausland – die Lebensverhältnisse der Menschen sind wesentlich internationaler geworden.

Während früher die Erbschaft von der Tante aus Amerika nur in Groschenromanen vorkam, hat die Globalisierung dazu geführt, dass grenzüberschreitende Erbschaften und Schenkungen heute keine Seltenheit mehr sind.

Doppel- und Mehrfachbesteuerungen vermeiden

Dabei wird häufig bei der Begründung von grenzüberschreitenden Lebensverhältnissen unbeachtet gelassen, dass eine spätere Vermögensübertragung oder Erbschaft zu einer Doppel- oder Mehrfachbesteuerung der Begünstigten oder Erben führen kann. Deutschland hat nämlich nur mit wenigen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts abgeschlossen. Eine Doppelbesteuerung ist daher in vielen Fällen fast zwangsläufig gegeben.

Doch im Vorfeld würden sich durch Gestaltungsmaßnahmen und eine fundierte Planung Doppel- und Mehrfachbelastungen in vielen Fällen vermeiden lassen.

WW+KN bietet in diesem Kontext, unter Einbeziehung von Beratern im anderen Staat, eine vorausschauende Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung bei grenzüberschreitenden Konstellationen. Insbesondere unterstützt WW+KN Mandanten auch bei der Beachtung der „nachlaufenden“ Fristen des Erbschaft- und Außensteuergesetzes in Wegzugsfällen.

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen mit Auslandsbezug

Über die Beratung hinaus unterstützt WW+KN Mandanten bei der Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen mit Auslandsbezug.