Jahresabschluss/Steuererklärung

Ein professioneller Jahresabschluss als Steuerungswerkzeug

Ein professionell erstellter Jahresabschluss ist die beste Visitenkarte einer Firma bei Banken, Gesellschaftern, möglichen Erwerbern und dem Finanzamt.

Ein professionell erstellter Jahresabschluss stellt nicht nur die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens dar und liefert die Daten für die Steuererklärung, sondern bietet auch wichtige Informationen für die weiteren Planungen und Investitionen. Zudem ist ein professionell erstellter Jahresabschluss die beste Visitenkarte einer Firma bei Banken, Gesellschaftern, möglichen Erwerbern und dem Finanzamt.

Individuali­sierung des Abschlusses auf den Mandanten

WW+KN übernimmt für Unternehmen, Handwerker, Ärzte und Freiberufler die Erstellung eines professionellen Jahresabschlusses, abhängig von der Rechtsform und den Vorgaben als Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung. Dabei steht bei WW+KN der Mandant im Vordergrund und der Jahresabschluss wird auf ihn individuell abgestimmt. Ergänzt werden kann der Jahresabschluss bei WW+KN optional um betriebswirtschaftliche Analysen, die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie einen Erläuterungsteil. So hat der Mandant die Wahl wie sein Jahresabschluss gestaltet wird.

Offenlegungs- und Hinterlegungs­bilanzen bei Kapitalgesell­schaften

Bei Kapitalgesellschaften übernimmt WW+KN zudem die optimierte Veröffentlichung der Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Für Kleinstgesellschaften wird dabei ein Hinterlegungsabschluss erstellt und bei kleinen und mittelgroßen Gesellschaften eine verkürzte Offenlegungsbilanz bereitgestellt. So werden auch nur die gesetzlich vorgeschriebenen Daten veröffentlicht und Außenstehende erhalten somit nicht mehr Einblick ins Unternehmen als gesetzlich

Betriebliche und persönliche Steuererklärungen

Daneben übernimmt WW+KN als Standarddienstleistung auch die Erstellung sämtlicher betrieblicher und persönlicher Jahressteuererklärungen – von der Einkommensteuererklärung über die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung, bis hin zur Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuerzerlegung und Feststellungserklärung.