Tabuthema „Persönliche Nachlassplanung“
Mit einem frühzeitigen Nachlassplan schützen Sie, was Ihnen wichtig ist.
Für viele Menschen stellt die frühzeitige Planung der persönlichen Vermögensnachfolge und des eigenen Nachlasses ein Tabuthema dar. Doch plötzliche Ereignisse (Krankheit, Tod) können dazu führen, dass die Familie oder die Erben vor einem Scherbenhaufen stehen, wenn nicht rechtzeitig Notfallpläne oder ein Testament erstellt worden sind.
„Nachlassplan“ schützt Familie, Erben und Vermögen
Die Vorbereitung einer planvollen Vermögensnachfolge sichert damit die eigene Familie und die Erben ab, schützt das vorhandene Vermögen, schafft Planungssicherheit auch in schwierigsten Fällen und schützt vor hohen Erbschaftsteuerzahlungen im Todesfall. Grundsätzlich sollte heute jeder volljährige Bundesbürger ein Testament haben und Anweisungen für seinen Todesfall hinterlassen. Spätestens aber ab einer Eheschließung sollten entsprechende Regelungen herbeigeführt werden.
WW+KN gibt professionelle Unterstützung bei der Nachlassplanung
WW+KN kann in diesem Zusammenhang Unterstützung bei der persönlichen Nachlassplanung, der Erstellung von Testamenten aus steuerlicher Sicht oder der Planung der vorweggenommenen Erbfolge zur Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen bieten. Darüber hinaus kann WW+KN aus der Erfahrung in der Beratung vieler anderer Fälle heraus auch Unterstützung bei Grundsatzüberlegungen geben, wie man die persönliche Nachlassplanung optimaler Weise angehen kann.
Wichtige Themen bei der Nachlassplanung
Wir verstehen unter persönliche Nachlassplanung folgende Themen:
- Zunächst sollten sämtliche Vermögenswerte zusammengestellt werden, die vorhanden sind. Optimaler Weise sollte ein Vermögensverzeichnis erstellt werden. In diesem Zusammenhang sollten für die Erben wichtige Dokumente wie Bankauszüge, Vermögensnachweise, bestehende Testamente oder Erbverträge, Gesellschaftsverträge bei Beteiligungen etc. angefügt werden
- Bei Verheirateten ist zu prüfen, welche Nachlassverteilung sich aus dem ehelichen Güterstand ergibt. Liegt kein Ehevertrag vor, sind die Regelungen der Zugewinngemeinschaft zu beachten. Bei Gütergemeinschaft hat jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte des Gesamtgutes. Bei Gütertrennung dagegen bestehen keine Ansprüche des Ehegatten am Vermögen des anderen Ehegatten
- Pflichtteilsansprüche sind zu prüfen, die im Todesfall zum Tragen kommen. Oftmals erlebt die Familie nach einem Todesfall eine ungewollte Überraschung, wenn sich plötzlich ein Pflichtteilsberechtigter (beispielsweise Halbbruder oder Halbschwester) bei der Nachlassaufteilung anmeldet. Bei allen Regelungen sollten daher Pflichtteilsansprüche und deren Befriedigung (Übertragung von Vermögenswerten oder Barmitteln) berücksichtigt werden. Der Erblasser sollte in seinen Verfügungen auch unbedingt von sich aus die Familie auf mögliche weitere Pflichtteilsberechtigte hinweisen
- Danach sollte überlegt werden, welcher Person welche Vermögenswerte zugeordnet werden sollen. Dieser Überlegung schließt sich eine Erbschaft- und Schenkungsteuerprognose sowie eine Beratung an, ob gegebenenfalls noch Optimierungen denkbar sind. Mit in die Überlegungen einbezogen werden sollte auch, ob Übertragungen noch zu Lebzeiten oder erst im Todesfall erfolgen sollen
- Ein Testament kann nur dann ohne Einschränkungen errichtet werden, wenn zuvor keine Ehe- und/oder Erbverträge abgeschlossen wurden. Es ist daher zu prüfen, ob solche Erbverträge bestehen und ob deren Regelungen noch aktuell sind
- Es sollte abgewogen werden, ob ein handschriftliches oder ein notarielles Testament errichtet wird. Handschriftliche Testamente sparen zwar Notarkosten, bergen aber hohe Risiken in sich. Wird ein handschriftliches Testament später vernichtet, gilt die gesetzliche Erbfolge. Darüber hinaus werden von den Gerichten bei Erbstreitigkeiten regelmäßig in großem Umfang handschriftliche Testamente für nichtig erklärt. Wer seinen Nachlass daher sicher regeln will, entscheidet sich in der Regel für ein notarielles Testament
- Bei minderjährigen Kindern oder in bestimmten Lebenslagen sollte die Benennung eines Testamentsvollstreckers in Betracht gezogen werden. Neben dem Ehegatten werden dabei häufig der Familie nahestehende Personen aus kaufmännischen Berufen, Anwälte oder Steuerberater gewählt
- Im Zuge der Testamentserstellung sollte auch geprüft werden, ob es Regelungen für den Pflege- oder Komafall gibt. Insbesondere sollte der Abschluss von Vermögensvorsorge- und Betreuungsvollmachten geprüft werden. Auch eine Patientenverfügung sollte in Erwägung gezogen werden. Damit der Erbe auch nach einem Todesfall sofort über die Bankkonten des Erblassers verfügen und laufende Verpflichtungen bedienen kann, sollte darauf geachtet werden, dass Vollmachten über den Tod hinaus gelten oder entsprechende Bankvollmachten vorhanden sind
- Die voraussichtlichen Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen der Erben sollten prognostiziert werden. Bei illiquidem Vermögen (wie Immobilien) sollte überlegt werden, wie der Erbe später die Erbschaft- und Schenkungsteuer bezahlen soll. Banken verweigern häufig die Gewährung von Krediten für Steuerzahlungen, da diese meist nur Investivkredite vergeben möchten. Bei hohen Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen sollte daher überlegt werden, ob nicht der Erblasser noch zu Lebzeiten vorhandenes Vermögen in Liquidität verwandelt, um dem Erben dann die Begleichung seiner Verpflichtungen zu ermöglichen
Professionelle und sichere Nachlassplanung mit WW+KN
Die persönliche Nachlassplanung ist ein komplexes Thema. WW+KN kann dabei professionelle Unterstützung bieten, hilft bei der Koordination mit dem Notar und bei der Abwägung der eigenen Absicherung und der Umsetzung des persönlichen Willens. Für WW+KN ist die persönliche Nachlassplanung dabei mehr als nur die Erstellung einer Erbschaft- und Schenkungsteuerprognose, sondern vielmehr die Umsetzung der Vorstellungen des Erblassers, der Erhalt des vorhandenen Vermögens sowie der Schutz der Familie und Erben.