Vorweggenommene Erbfolge und Steueroptimierung
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Von einer „vorweggenommenen Erbfolge“ spricht man, wenn eine Person einen Teil ihres Vermögens zu Lebzeiten an Familienmitglieder verschenkt, die das Vermögen im Erbfall ohnehin erhalten würden. Mit Schenkungen bis zum erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibetrag (derzeit für den Ehepartner 500.000 Euro pro Kind 400.000 Euro oder pro Enkel 200.000 Euro) lassen sich hohe Vermögenswerte so gezielt steuerfrei übertragen. Die Freibeträge können dabei alle zehn Jahre neu und in vollem Umfang genutzt werden.