Wirtschafts­prüfung (in Koope­ration)

Im Bereich der Wirtschaftsprüfung arbeitet WW+KN fest mit Partnerkanzleien zusammen.

Das Handelsrecht schreibt für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen die jährliche Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses durch einen externen Wirtschaftsprüfer vor. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von nicht prüfungspflichtigen Unternehmen, die ihren Jahresabschluss freiwillig prüfen lassen.

Auch bei Umwandlungs- oder Gründungsvorgängen sind oftmals Sonderprüfungen durch einen Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschrieben. Daneben sind Wirtschaftsprüfer zur Erstellung von Unternehmensbewertungen und Sondergutachten berufen.

Enge Zusammenarbeit mit externen Wirtschaftsprüfern

WW+KN arbeitet im Bereich der Wirtschaftsprüfung mit externen Wirtschaftsprüfern zusammen und koordiniert mit diesen, im Auftrag des Mandanten, Jahresabschluss- und Sonderprüfungen. Auf Wunsch des Mandanten benennt WW+KN auch Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die für die Durchführung von freiwilligen oder gesetzlichen Prüfungen in Betracht kommen.