Zuzug aus dem Ausland nach Deutschland – was ist zu tun?
Der Zuzug von Personen aus dem Ausland oder temporäre Beschäftigungen von Ausländern in Deutschland haben in den letzten Jahren stark zugenommen.
Zum einen erfolgt eine direkte Beschäftigung bei einem deutschen Unternehmen, zum anderen liegen konzerninterne Entsendungen vor. Darüber hinaus werden auch Freiberufler oder Unternehmer in Deutschland tätig, die dafür aus dem Ausland zuziehen.
WW+KN hat hier in der Vergangenheit teilweise mit multinationalen Firmen direkt Verträge geschlossen, dass die Einkommensteuererklärungen von deren Mitarbeitern vollständig durch die Kanzlei erledigt werden und der Arbeitgeber dafür die Kosten übernimmt. Teilweise haben sich aber auch aus dem Ausland zugezogene Personen direkt an WW+KN gewandt.
Neben der Erstellung von Einkommensteuererklärungen, bei denen es im Jahr des Zuzugs und bei ausländischen Einkünften einige Besonderheiten zu beachten gibt, hat WW+KN auch die steuerliche Registrierung von ausländischen Freiberuflern (freelancer) in Deutschland übernommen sowie im Anschluss deren vollständige Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen und Gewinnermittlungen abgewickelt. Der Vorteil für aus dem Ausland zugezogene Personen ist bei WW+KN, dass Besprechungen, Telefonate und Korrespondenz mit den Steuerberatern und Sachbearbeitern stets in englischer Sprache möglich sind und so auch schwierige deutsche Vorschriften verständlich erklärbar sind.
Beruflich motivierter Wegzug von Deutschland ins Ausland
Neben Zuzugsfällen berät WW+KN auch Fälle eines Wegzugs ins Ausland. Die Gründe für Wegzüge ins Ausland sind vielfältig. In zahlreichen Fällen streben in Deutschland lebende Personen eine Beschäftigung im Ausland an. Ärzte sind dabei in den letzten Jahren oftmals in nordische Länder oder in die arabische Welt ausgewandert. Personen aus technischen Berufen zieht es dagegen oftmals nach Japan, in die USA oder in andere Industriestaaten.
Auch in solchen Fällen berät WW+KN Steuerpflichtige bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung des Umzugsjahres, welches in der Regel mit vielen Besonderheiten verbunden ist. Daneben übernimmt WW+KN auch bei künftiger beschränkter Steuerpflicht (weiterhin Vermietungseinkünfte in Deutschland etc.) die Erstellung der deutschen Einkommensteuererklärungen in der Folgezeit.
Steuerlich motivierter Wegzug ins Ausland
Immer mehr Deutsche verlagern allerdings nicht nur aus beruflichen, sondern auch aus steuerlichen Gründen ihren Wohnsitz ins Ausland. Dabei wird aber oft unberücksichtigt gelassen, dass umfangreiche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wenn der Wegzug selbst keine deutsche Schlussbesteuerung (Wegzugsbesteuerung) auslösen soll und dass oftmals nachlaufende Steuerfristen zu beachten sind.
Viele von Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen weisen beispielsweise Deutschland auch nach einem Umzug noch das Besteuerungsrecht zu und auch das deutsche Einkommen, Erbschaft- und Außensteuerrecht kennen umfangreiche Tatbestände in Wegzugsfällen. Bei Wegzügen in Niedrigsteuerländer gibt es oftmals besonders strenge Voraussetzungen und Tatbestände. Bei einem Wegzug in bestimmte Gebiete der Schweiz greift beispielsweise eine sogenannte „überdachende Besteuerung“, die mehrere Jahre nach dem Umzug zu zusätzlichen Steuerzahlungen in Deutschland führen kann, obwohl der Steuerpflichtige mittlerweile in der Eidgenossenschaft lebt.
Bestimmte Einkünfte bleiben zudem auch nach einem Wegzug ins Ausland noch in Deutschland steuerpflichtig. Hierunter fallen exemplarisch Vermietungseinkünfte und Einkünfte aus Gewerbetrieben. Auch die Doppelbesteuerungsabkommen weisen für solche Einkünfte regelmäßig dem Belegenheitsstaat Deutschland das Besteuerungsrecht zu.
Schenkungen des ins Ausland verzogenen Steuerpflichtigen unterliegen zudem grundsätzlich noch für mindestens fünf Jahre der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer. Bei einem Wegzug in ein sogenanntes Niedrigsteuerland, wie beispielsweise in die Schweiz, verlängert sich diese Frist sogar auf zehn Jahre, wenn weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland bestehen. Auch bei einem Wegzug in die USA gilt eine Frist von zehn Jahren.
Im Wegzugsfall ist im Hinblick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer zudem zu beachten, dass das deutsche Recht an den Wohnsitz von Erblasser/Schenker und Erben/Begünstigtem anknüpft. Das bedeutet, dass ein in Deutschland lebender Erbe der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt, wenn er von seinem in der Schweiz verstorbenen Vater Geld erbt. Die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer kann also nur verhindert werden, wenn Erblasser und Erbe außerhalb Deutschlands leben.
Jeder Wegzug muss im Einzelfall geprüft werden
Da ein steuerlich motivierter Wegzug ins Ausland mit vielen Stolperfallen verbunden ist, muss dieser in jedem Einzelfall individuell geprüft werden. Insbesondere muss geprüft werden, ob sich die vom Steuerpflichtigen angedachten Steueroptimierungen mit seinem Wegzug überhaupt realisieren lassen und ob in Deutschland gegebenenfalls bei einer Wohnsitzverlagerung Schlussbesteuerungstatbestände ausgelöst werden. Nur durch eine eingehende Beratung und Prüfung lassen sich bei einem steuerlich motivierten Wegzug ins Ausland ungeplante Steuerzahlungen vermieden.
Unterstützung durch WW+KN in Wegzugsfällen
WW+KN kann hier Unterstützung bei der Prüfung der Steuerwirkungen auf deutscher Seite geben. Dabei kann WW+KN auf die Expertise seiner Partner und Gesellschafter als Fachberater für internationales Steuerrecht sowie als ehemalige Mitarbeiter der Finanzverwaltung oder von Big-Four-Kanzleien zurückgreifen. Ferner betreut die Kanzlei seit Jahren vor allem Unternehmer, die ihren Wohnsitz – oftmals nach dem Verkauf des in Deutschland belegenen Unternehmens – ins Ausland verlegt haben und kann hier auf eine entsprechende Erfahrung zurückgreifen.