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Doppel­besteuerungs­abkommen

Bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen

WW+KN hilft, Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Deutschland hat mit zahlreichen Staaten sogenannte Doppel­besteuerungs­abkommen (DBA) abgeschlossen. Es handelt sich dabei um völkerrechtliche Verträge, in denen geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte beziehungsweise für das in einem der beiden Vertragsstaaten belegene Vermögen zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche oder juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden.

Grundprinzipien des internationalen Steuerrechts

Im internationalen Steuerrecht gibt es dabei folgende Grundprinzipien, die dann Anknüpfungspunkte für die Anwendung eines DBA sind:

  • Wohnsitzstaatsprinzip: Danach ist eine Person in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder tatsächlichen Aufenthalt hat.
  • Quellenstaatsprinzip: Danach ist eine Person in dem Staat steuerpflichtig, aus dem sie die Einkünfte bezieht.
  • Welteinkommensprinzip: Danach wird eine Person im betreffenden Staat mit ihrem gesamten Einkommen besteuert, das sie weltweit bezieht.
  • Territorialprinzip: Danach wird eine Person nur mit den Einkünften besteuert, die sie auf dem Territorium des betreffenden Staates bezieht.

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Nach Zuordnung der Einkünfte auf einen Staat, wird die Doppelbesteuerung im Grundsatz mit folgenden Methoden vermieden:

  • Freistellungsmethode: Bei der Freistellungsmethode stellt der betreffende Staat die ausländischen Einkünfte von der Besteuerung frei. Unter Umständen werden die Einkünfte aber in den sogenannten Progressionsvorbehalt zur Ermittlung des individuellen Steuersatzes einbezogen.
  • Anrechnungsmethode: Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte im Inland besteuert, wobei allerdings die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird.

Unterstützung durch WW+KN bei Doppel­besteuerungs­fällen

WW+KN unterstützt Mandanten bei der Prüfung und Inanspruchnahme von Regelungen in bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen sowie bei der Erklärung der Einkünfte in Deutschland. Daneben kann WW+KN in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater im anderen Staat grenzüberschreitend die zutreffende Versteuerung von Einkünften koordinieren. Dabei wird WW+KN durch die ausländischen Kollegen unterstützt, die im Rahmen der SBC Global Alliance organisiert sind.

In der Vergangenheit hat WW+KN unter anderem Firmen und Privatpersonen bei der Prüfung von DBA-Sachverhalten unterstützt. Sei es die Prüfung der Begründung einer Betriebsstätte durch ein Unternehmen in einem anderen Staat oder die Qualifizierung von Einkünften aus dem Verkauf von Auslandsanteilen einer in Deutschland ansässigen Person. Darüber hinaus unterstützt WW+KN auch immer wieder andere Steuerberater oder Rechtsanwälte bei der Beurteilung oder Abwicklung von DBA-Fällen für deren Mandanten.