WW+KN – Steuerberater für den Mittelstand
Eine Lehrerin kann Aufwendungen für ihren Hund, der sie drei Mal pro Woche in die Schule begleitet, nicht als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen.
Der Lohn, den nebenberuflich tätige Fahrer einer gemeinnützigen Einrichtung im Bereich der Altenhilfe für ihre Arbeit erhalten, kann steuerfrei sein. Das entschied jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Kommunen haben grundsätzlich das Recht auf Teilnahme an Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden. Das stellte das Finanzgericht Düsseldorf jetzt klar. Die Entscheidung hat für die Betriebsprüfungspraxis große Bedeutung, da die Städte vermehrt dazu übergegangen sind, sogenannte Gewerbesteuerprüfer einzuschalten.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Fahrzeug, das zur Krankenbeförderung genutzt wird, auch dann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, wenn es nicht ausschließlich für dringende Soforteinsätze verwendet wird.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Kosten für Dolmetscherleistungen keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Zahnärztin Recht gegeben: Auf dem Ärzteportal jameda.de darf nicht weiter behauptet werden, die Ärztin unterlasse eine ausreichende Beratung ihrer Patienten.
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FOCUS-MONEY zeichnet die TOP-Steuerberater 2018 aus.
WW+KN ist eine auf den Mittelstand fokussierte Steuerberatungskanzlei, deren Kompetenz mehrfach anerkannt und ausgezeichnet wurde. In zwei unabhängigen Gesellschaften arbeiten an drei Standorten 13 Steuerberater sowie insgesamt mehr als 50 Mitarbeiter.
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