Vorbereitung von und Vertretung bei Betriebsprüfungen
Im Grundsatz kann das Finanzamt bei jedem Unternehmen, jeder Praxis und jedem Freiberufler jederzeit eine steuerliche Betriebsprüfung anordnen.
Die Häufigkeit von Betriebsprüfungen hängt primär von der Größe des Betriebs ab. Da große Unternehmen die meisten Steuereinnahmen generieren, werden diese von der Finanzverwaltung meist lückenlos geprüft. Doch auch bei kleinen und mittleren Unternehmen hat die Anzahl der Betriebsprüfungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Neben allgemeinen Betriebsprüfungen führen die Finanzämter auch Umsatzsteuersonderprüfungen, Lohnsteuerprüfen, Prüfungen zur Ermittlung von Sachverhalten oder die sogenannte Umsatzsteuer-Nachschau durch. Hinzu kommen Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung.