Betriebsprüfung

Vorbereitung von und Vertretung bei Betriebsprüfungen

Im Grundsatz kann das Finanzamt bei jedem Unternehmen, jeder Praxis und jedem Freiberufler jederzeit eine steuerliche Betriebsprüfung anordnen.

Die Häufigkeit von Betriebsprüfungen hängt primär von der Größe des Betriebs ab. Da große Unternehmen die meisten Steuereinnahmen generieren, werden diese von der Finanzverwaltung meist lückenlos geprüft. Doch auch bei kleinen und mittleren Unternehmen hat die Anzahl der Betriebsprüfungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Neben allgemeinen Betriebsprüfungen führen die Finanzämter auch Umsatzsteuersonderprüfungen, Lohnsteuerprüfen, Prüfungen zur Ermittlung von Sachverhalten oder die sogenannte Umsatzsteuer-Nachschau durch. Hinzu kommen Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung.

Wann erfolgen häufig Betriebsprüfungen?

Betriebsprüfungen werden durch die Finanzämter, anlassbezogen, vor allem in folgenden Fällen angeordnet:

  • Hohe Vorsteuerbeträge in den Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Hohe umsatzsteuerfreie Erlöse mit Auslandsbezug (Exporte, EU-Lieferungen)
  • Differenzen zwischen EU-Staaten beim Abgleich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in den Zusammenfassenden Meldungen
  • Schwankungen bei Umsätzen, Aufwendungen und Gewinnen
  • Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen oder Grundstücken
  • Dauerhafte Verluste im Betrieb
  • Hohe oder ungeklärte Einlagen, keine oder geringe Entnahmen
  • Kontrollmitteilungen von anderen Behörden

Gute Vorbereitung auf die Betriebsprüfung

Jeder Unternehmer, Freiberufler und Praxisinhaber kann sich auf eine steuerliche Betriebsprüfung vorbereiten und so seine Prüfungsrisiken deutlich reduzieren. Wer seine Buchhaltungs- und Steuerunterlagen sorgfältig führt, sortiert und vorbereitet sowie besondere Vorgänge im Unternehmen zeitnah dokumentiert, erspart sich in der Regel unnötigen Ärger mit der Betriebsprüfung.

WW+KN bietet bei der Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung Mandanten Unterstützung an und hilft bei der Bereitstellung sowie Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen und Buchhaltungsdaten. Dabei kann WW+KN auf Wunsch des Mandanten eine Vollständigkeitsprüfung sowie eine Prüfung der formalen Richtigkeit der Unterlagen vornehmen und so bereits im Vorfeld etwaige Probleme mit dem Prüfer ausräumen. Zudem bietet WW+KN Unterstützung bei der Dokumentation und Darstellung von besonderen Vorgängen im Vorfeld der Betriebsprüfung.

Hinzu kommt die Unterstützung von WW+KN bei Gesprächen und Verhandlungen mit der Betriebsprüfung oder bei diesbezüglicher Korrespondenz mit den Behörden. Zudem hilft WW+KN bei der Prüfung des Betriebsprüfungsberichts und der im Nachgang ergangenen Steuerbescheide. Dabei kann die Kanzlei auf die Erfahrung der Partner, Gesellschafter und Steuerberater zurückgreifen, die teilweise auch in der Finanzverwaltung und der Betriebsprüfung gearbeitet haben.