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10. Oktober 2024

Erbschaftsteuererklärung für Nachlässe mit Betriebsvermögen in München erstellen – So unterstützt Sie WW+KN

Die Erbschaftsteuer stellt insbesondere für Unternehmer in München eine große Herausforderung dar. Bei der Vererbung von Unternehmen und Betriebsvermögen sind zahlreiche gesetzliche Regelungen zu beachten, um Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen zu können und die Fortführung des Unternehmens zu sichern. Die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung für Unternehmensvermögen ist daher ein besonders komplexer Vorgang, bei dem eine vorausschauende Planung und fundierte Beratung unerlässlich sind.

WW+KN, ein Baker Tilly Unternehmen mit Sitz in München, unterstützt Unternehmer und Erben umfassend bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und der optimalen Nutzung der gesetzlichen Vorteile für Betriebsvermögen. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Besonderheiten bei der Erbschaftsteuer für Unternehmen und Betriebsvermögen in München zu beachten sind und wie wir Sie bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung unterstützen.

Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolge in München: Grundlagen und gesetzliche Regelungen

Die Vererbung eines Unternehmens in München erfordert eine sorgfältige Planung, da das Betriebsvermögen häufig einen erheblichen Teil des Nachlasses ausmacht. Um die Fortführung des Unternehmens zu sichern und steuerliche Belastungen zu reduzieren, sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) spezielle Vergünstigungen für Betriebsvermögen vor. Diese Regelungen sind jedoch an strenge Bedingungen geknüpft.

Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen nach § 13a und § 13b ErbStG

Unternehmen und Betriebsvermögen profitieren von Steuervergünstigungen nach den §§ 13a und 13b ErbStG. Diese Regelungen zielen darauf ab, die steuerliche Belastung bei der Vererbung von Unternehmen zu mindern, um die Weiterführung des Betriebs zu ermöglichen. Die wichtigsten Vergünstigungen sind:

  • Verschonungsabschlag: Nach § 13a ErbStG wird ein Verschonungsabschlag von 85 % auf das begünstigte Betriebsvermögen gewährt. Das bedeutet, dass nur 15 % des Betriebsvermögens der Erbschaftsteuer unterliegen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
  • Optionsverschonung: Alternativ kann nach § 13a Abs. 10 ErbStG eine vollständige Steuerbefreiung beantragt werden (sogenannte „Optionsverschonung“). Diese Option setzt voraus, dass der Betrieb über mindestens sieben Jahre fortgeführt wird und bestimmte Lohnsummenregelungen eingehalten werden.
  • Verschonungsbedarfsprüfung: In Fällen, in denen der Erbe nicht ausreichend liquide Mittel hat, um die Erbschaftsteuer zu zahlen, kann eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG beantragt werden. Hierbei wird geprüft, ob die Steuerlast das Fortbestehen des Unternehmens gefährdet.

Diese Vergünstigungen sind jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden, weshalb eine detaillierte Planung und eine korrekte Erfassung des Betriebsvermögens in der Erbschaftsteuererklärung entscheidend sind.

Steuerpflicht nach § 2 ErbStG

Gemäß § 2 ErbStG sind Unternehmen und Erben in Deutschland steuerpflichtig, wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland ansässig ist oder das Unternehmen in Deutschland betrieben wird. Dies gilt natürlich auch für Unternehmen, die ihren Sitz in München haben.

Besonderheiten der Erbschaftsteuer bei Unternehmen in München

München ist eine der wirtschaftlich stärksten Regionen Deutschlands, was auch zu hohen Unternehmens- und Betriebsvermögenswerten führt. Die Erbschaftsteuer kann daher schnell zu einer erheblichen Belastung werden, insbesondere wenn das Unternehmen in der Familie weitergeführt werden soll. Bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung in München sind einige Besonderheiten zu beachten:

Bewertung des Betriebsvermögens nach § 12 ErbStG

Die Bewertung des Unternehmens ist ein zentraler Aspekt der Erbschaftsteuererklärung. Nach § 12 ErbStG wird das Betriebsvermögen nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) ermittelt. Hierbei werden sowohl der Substanzwert als auch der Ertragswert des Unternehmens berücksichtigt. In München, wo viele erfolgreiche Unternehmen ansässig sind, kann dies zu hohen Bewertungsgrundlagen führen, die eine genaue Erfassung und Planung erfordern.

Lohnsummenregelung nach § 13a ErbStG

Eine der wichtigsten Bedingungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen ist die Einhaltung der Lohnsummenregelung gemäß § 13a ErbStG. Diese schreibt vor, dass der Erbe die Lohnsumme des Unternehmens über einen Zeitraum von fünf oder sieben Jahren konstant halten muss, um die Steuervergünstigungen nicht zu verlieren. In München, wo Unternehmen häufig eine große Zahl an Mitarbeitern beschäftigen, ist die Einhaltung dieser Regelung oft eine Herausforderung.

Unternehmensfortführung in München

Eine weitere Voraussetzung für die Steuervergünstigungen ist die Fortführung des Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum. In einer dynamischen Wirtschaftsregion wie München, in der Marktveränderungen und Wettbewerbsdruck ständig präsent sind, kann dies ein komplexer Prozess sein, der sorgfältige Planung erfordert. Hierbei unterstützt WW+KN durch maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Unternehmensnachfolge.

Erstellung der Erbschaftsteuererklärung für Unternehmen: WW+KN in München als Ihr Partner

Die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung für Unternehmens- und Betriebsvermögen ist eine komplexe Aufgabe, die umfangreiche Kenntnisse des Steuerrechts und der Unternehmensbewertung erfordert. Bei WW+KN in München bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und der steuerlichen Optimierung Ihrer Unternehmensnachfolge.

Unsere Leistungen bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung für Unternehmen in München:

  • Präzise Bewertung des Betriebsvermögens: Wir arbeiten mit erfahrenen Bewertungsexperten zusammen, um den korrekten Substanz- und Ertragswert Ihres Unternehmens zu ermitteln, damit die Steuerlast minimiert wird.
  • Beratung zu Steuervergünstigungen: Wir analysieren, welche Steuervergünstigungen für Ihr Unternehmen in München in Frage kommen und wie Sie die Voraussetzungen erfüllen können, um diese optimal zu nutzen.
  • Einhalten der Lohnsummenregelung: Wir unterstützen Sie bei der Planung der Lohnsumme, damit Sie die steuerlichen Vergünstigungen langfristig erhalten.
  • Optimierung der Unternehmensnachfolge: Unsere Experten entwickeln für Sie maßgeschneiderte Nachfolgelösungen, um das Unternehmen in München erfolgreich an die nächste Generation zu übergeben, ohne dass unnötige Steuerlasten entstehen.
  • Fristgerechte und korrekte Abgabe der Erbschaftsteuererklärung: Wir übernehmen die gesamte Abwicklung der Erbschaftsteuererklärung für Sie, von der Ermittlung der Vermögenswerte bis hin zur fristgerechten Einreichung bei den Finanzbehörden.

Fazit: Erfolgreiche Erstellung der Erbschaftsteuererklärung für Unternehmen in München mit WW+KN

Die Vererbung von Unternehmen und Betriebsvermögen in München bringt besondere steuerliche Herausforderungen mit sich. Durch eine fundierte Erbschaftsteuerplanung und die Nutzung der steuerlichen Vergünstigungen nach dem Erbschaftsteuergesetz können Sie die Fortführung Ihres Unternehmens sichern und die Steuerlast für Ihre Erben reduzieren.

WW+KN in München steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um die Erbschaftsteuererklärung für Ihr Unternehmen korrekt und steueroptimiert zu erstellen. Kontaktieren Sie uns unter info@wwkn.de oder besuchen Sie unser Büro in München, um die Erbschaftsteuerplanung für Ihr Unternehmen frühzeitig und professionell in Angriff zu nehmen. Weitere Informationen zur Erbschaftsteuer in München finden Sie hier.