Die Erbschaftsteuererklärung ist ein komplexer, aber notwendiger Schritt bei der Vermögensübergabe nach einem Erbfall. Besonders in München, wo hohe Vermögenswerte durch Immobilien, Kapitalanlagen und Unternehmensbeteiligungen häufig sind, kann die Erstellung einer korrekten Erbschaftsteuererklärung entscheidend sein, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden und alle steuerlichen Vorteile zu nutzen.
WW+KN, ein Baker Tilly Unternehmen, unterstützt Sie in München dabei, Ihre Erbschaftsteuererklärung rechtssicher und steueroptimiert zu erstellen. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Aspekte bei der Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung in München besonders wichtig sind und wie wir Sie dabei umfassend beraten und begleiten.
Wann ist eine Erbschaftsteuererklärung in München erforderlich?
Sobald ein Erbfall in München eintritt, sind die Erben verpflichtet, den Nachlass dem zuständigen Finanzamt zu melden. Die Erbschaftsteuererklärung muss abgegeben werden, wenn der steuerliche Freibetrag überschritten wird oder das Finanzamt sie anfordert. Grundlage hierfür ist § 30 ErbStG, der die Anzeigepflichten und die Meldepflicht von Erben und Nachlassverwaltern regelt.
Freibeträge nach § 16 ErbStG
Ob eine Erbschaftsteuer anfällt, hängt davon ab, ob der Wert des Nachlasses den persönlichen Freibetrag überschreitet. Die Freibeträge nach § 16 ErbStG betragen:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Geschwister und entfernte Verwandte: 20.000 Euro
In München, wo Immobilienwerte und Vermögen häufig über diesen Freibeträgen liegen, ist die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung oft zwingend erforderlich.
Ermittlung des Nachlasswerts in München: Immobilien, Kapitalvermögen und mehr
Eine der größten Herausforderungen bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung in München ist die korrekte Bewertung des Nachlasses. Dazu zählen nicht nur Immobilien, sondern auch Bankguthaben, Wertpapiere und unter Umständen Unternehmensanteile.
Immobilienbewertung nach § 12 ErbStG
Die hohe Immobilienpreisentwicklung in München bedeutet, dass der Wert einer geerbten Immobilie häufig die Freibeträge überschreitet. Gemäß § 12 ErbStG erfolgt die Bewertung der Immobilie anhand des Verkehrswerts, der auf Grundlage des Bewertungsgesetzes (BewG) ermittelt wird. Eine genaue Immobilienbewertung ist daher essenziell, um sicherzustellen, dass der richtige Verkehrswert für die Steuerberechnung angesetzt wird.
Bewertung von Bankguthaben und Kapitalanlagen
Kapitalanlagen und Bankguthaben werden zum Stichtag des Erbfalls bewertet. In München können auch ertragreiche Anlagen oder größere Vermögenswerte dazu führen, dass der Freibetrag überschritten wird, sodass eine Steuerpflicht entsteht.
Betriebsvermögen und Unternehmensbeteiligungen
Wenn ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einem Unternehmen geerbt wird, kommen besondere Bewertungsverfahren zum Tragen, die gemäß § 12 ErbStG und den Regelungen des Bewertungsgesetzes festgelegt sind. In München, wo viele Familienunternehmen ihren Sitz haben, ist die korrekte Bewertung des Betriebsvermögens ein zentraler Bestandteil der Erbschaftsteuererklärung.
Sonderregelungen und Steuervergünstigungen für Erben in München
Bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung können zahlreiche steuerliche Vergünstigungen genutzt werden, um die Steuerlast zu mindern. Diese sind besonders bei der Vererbung von Immobilien oder Betriebsvermögen relevant und können erhebliche Ersparnisse bedeuten.
Steuerbefreiung für das Familienheim nach § 13 ErbStG
Ehepartner und Kinder können das selbstgenutzte Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erben. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG bleibt das Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Erbe es für mindestens zehn Jahre selbst nutzt. Für Kinder gilt diese Regelung nur, wenn die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet – eine Grenze, die in München aufgrund der Immobiliengrößen durchaus relevant sein kann.
Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben zudem Anspruch auf einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag gemäß § 17 ErbStG, der maximal 256.000 Euro beträgt. Dieser Freibetrag kann zusätzlich zu den allgemeinen Freibeträgen geltend gemacht werden und dient dazu, die finanzielle Versorgung des hinterbliebenen Ehepartners zu sichern.
Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG
Für geerbtes Betriebsvermögen gelten besondere Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG. Diese ermöglichen es, bis zu 85 % des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer zu verschonen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden, wie die Fortführung des Unternehmens und die Einhaltung der Lohnsummenregelungen.
Erstellung der Erbschaftsteuererklärung: Wie WW+KN Sie in München unterstützt
Die Erstellung einer korrekten und vollständigen Erbschaftsteuererklärung erfordert detaillierte Kenntnisse des Steuerrechts und eine exakte Bewertung des Nachlasses. Bei WW+KN in München bieten wir Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Erbschaftsteuererklärung und sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Freibeträge und Vergünstigungen nutzen können. Unsere Dienstleistungen umfassen:
1. Präzise Ermittlung des Nachlasswerts
Wir helfen Ihnen, den Wert des geerbten Vermögens genau zu ermitteln, einschließlich der Bewertung von Immobilien, Kapitalanlagen und Unternehmensbeteiligungen. Insbesondere in München, wo Immobilienpreise oft überdurchschnittlich hoch sind, unterstützen wir Sie bei der korrekten Festlegung des Verkehrswerts.
2. Berücksichtigung von Freibeträgen und Steuervergünstigungen
Unsere Experten sorgen dafür, dass alle möglichen Freibeträge und Steuerbefreiungen ausgeschöpft werden, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Dies gilt besonders für das selbstgenutzte Familienheim und Betriebsvermögen, für die umfangreiche Steuervergünstigungen bestehen.
3. Fristgerechte und vollständige Abgabe der Erbschaftsteuererklärung
Die fristgerechte Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist von entscheidender Bedeutung, um Verspätungszuschläge zu vermeiden. Wir übernehmen die vollständige Abwicklung und Einreichung Ihrer Erklärung beim zuständigen Finanzamt in München, um den Prozess für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten.
4. Steueroptimierung und Beratung
Durch eine vorausschauende Erbschaftsteuerplanung können zukünftige Steuerbelastungen vermieden werden. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, wie Sie die Erbschaftssteuer durch Schenkungen und Nachlassgestaltungen optimal planen können.
Fazit: Erbschaftsteuererklärung in München mit WW+KN rechtssicher gestalten
Die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung ist in München aufgrund der hohen Vermögenswerte oft eine komplexe und herausfordernde Aufgabe. Bei WW+KN unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung und Expertise in der Steuerberatung dabei, Ihre Erbschaftsteuererklärung korrekt und steueroptimiert zu erstellen.
Unser Ziel ist es, die Steuerlast so gering wie möglich zu halten und alle steuerlichen Vorteile, die Ihnen zustehen, voll auszuschöpfen. Kontaktieren Sie uns unter info@wwkn.de oder besuchen Sie unser Büro in München – wir begleiten Sie bei jedem Schritt der Erbschaftsteuererklärung und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuelle Situation. Weitere Informationen zur Erbschaftsteuer in München finden Sie hier.