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24. April 2023

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer aktiv nutzen

Beratertipp der Steuerkanzlei WW+KN: Frühzeitige Übergaben wegen hoher Inflation planen

Die seit einem Jahr anhaltend hohen Inflationsraten sind derzeit eines der Top-Themen in den Nachrichten. Während die Preise fortlaufend steigen und insbesondere auch Immobilien in den vergangenen Jahren stark an Wert gewonnen haben, sind die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge seit dem Jahr 2009 unverändert geblieben. Zum 1. Januar 2023 hatte das Bundesfinanzministerium zwar eine inflationsbedingte Anhebung der Freibeträge um 25 Prozent vorgeschlagen, doch die Initiative scheiterte vergangenes Jahr im Bundesrat. Nur Bayern und Hessen stimmten für das Vorhaben, alle anderen 14 Bundesländer dagegen.

„Verschenken und vererben wird damit immer teurer und die effiziente Nutzung der Steuerfreibeträge gewinnt dadurch weiter an Bedeutung“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. Zum 1. Januar 2009 waren die erbschaftsteuerlichen Freibeträge auf 500.000 Euro für Ehegatten, auf 400.000 Euro für Kinder und auf 200.000 Euro für Enkel angehoben worden. Seither hat sich der Verbraucherpreisindex um mehr als 30 Prozent erhöht, während aber die Freibeträge gleich blieben. Besonders signifikant ist das Auseinanderfallen im Verhältnis zu den Immobilienwerten, die – abhängig von der Region – um 50 bis 100 Prozent seit dem Jahr 2009 gestiegen sind.

„Nicht nur Einkommen sind damit von der ´kalten Progression´ betroffen, sondern auch Erbschaften und Nachlässe“, erläutert WW+KN-Erbschaftsteuerexperte Winkler. Da auch bei der Erbschaftsteuer weder Freibeträge noch Steuertarife an die Inflation angepasst werden, werden Sachwerte fortlaufend mit höheren Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen belastet. Nominale Wertzuwächse lösen damit immer höhere Steuerbelastungen aus.

Die Problematik lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen: Ein Einfamilienhaus mit einem Wert von 400.000 Euro konnte beispielsweise im Jahr 2009 noch steuerfrei von der Mutter an die Tochter übergeben werden. Verstirbt die Mutter nunmehr 2023 und hat sich der Wert desselben Hauses wegen der Immobilienpreissteigerungen der vergangenen Jahre nunmehr auf 800.000 Euro erhöht, würde nach Abzug des Freibetrags aktuell ein steuerpflichtiger Betrag von 400.000 Euro verbleiben, der mit 15 Prozent Erbschaftsteuer belastet wird. Die Erbschaftsteuer würde damit im Jahr 2023 bei 60.000 Euro für dasselbe Haus liegen, das im Jahr 2009 noch steuerfrei übergeben hätte werden können.

„Angesichts steigender Werte sollten sich Familien insbesondere bei Immobilien mit einer vorzeitigen Vermögensübergabe beschäftigen“, rät Steuerberater Winkler. Bei einer lebzeitigen Vermögensübergabe seien noch Steueroptimierungen möglich. So könnten sich durch „Kettenschenkungen“ – von einem Ehegatten an den anderen und dann an das Kind – oder durch Nießbrauchsvorbehalte oft substantielle Schenkungsteuerreduzierungen realisieren lassen. Denkbar sei auch eine Teilübergabe beziehungsweise die zeitlich gestreckte Übergabe einer Immobilie; beispielsweise könnte 2023 ein Hälfteanteil an einer Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen werden und der restliche Hälfteanteil dann in zehn Jahren, im Jahr 2033, wenn ein neuer Freibetrag zur Verfügung steht. Die steuerlichen Freibeträge sind alle zehn Jahre neu nutzbar. „Je früher Eltern mit einer Übergabe beginnen, je öfter können sie in ihrem Leben die Freibeträge bei Schenkungen an die Kinder nutzen“, erläutert Winkler. Auch könnten sich Übergeber durch einen Nießbrauch oder Widerrufsvorbehalte persönlich absichern.

Mit einer vorzeitigen Übergabe können Vermögensgegenstände zum aktuellen Wert übergeben werden, aber beispielsweise durch einen Nießbrauch noch lebenslang vom Übergeber genutzt werden. Durch frühzeitige Planung und aktives Handeln lassen sich Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen deutlich reduzieren oder teilweise sogar ganz vermeiden. In Zeiten der Inflation ist das aktueller denn je. Denn während die Werte steigen, bleiben Freibeträge und Steuertarife unverändert und erhöhen damit die Steuerbelastungen für Sachwerte deutlich.

(Quelle: WW+KN Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg, www.wwkn.de, regensburg@wwkn.de))