Beratertipp der Kanzlei Baker Tilly: Wann eine Holdingstruktur im Mittelstand passt
Die Holding-GmbH gilt im Mittelstand häufig als Königsweg – insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen, Vermögensschutz oder Reinvestitionen. Nicht selten entsteht dabei der Eindruck, eine Holdingstruktur sei grundsätzlich überlegen. Die Holding ist allerdings kein Standardmodell, sondern ein strategisches Instrument, dessen Nutzen stark vom Einzelfall abhängt.
„Eine Holding-GmbH entfaltet ihren Mehrwert nur dann, wenn sie Teil eines klaren unternehmerischen Zielbilds ist“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly. „Ohne Strategie kann sie schnell mehr Komplexität als Nutzen schaffen.“
Unabhängig von einem späteren Verkauf dient die Holding-GmbH vor allem der laufenden Strukturierung unternehmerischer Aktivitäten. Typisch ist die Bündelung von Beteiligungen und Gewinnausschüttungen auf einer übergeordneten Ebene. Gewinne aus operativen GmbHs können bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen nahezu steuerfrei auf Holdingebene vereinnahmt werden.
Liquidität steuern
Der Vorteil liegt weniger in einer endgültigen Steuerersparnis als vielmehr in einer Steuerstundung: Die Liquidität wird aus dem operativen Haftungsbereich herausgeführt und kann innerhalb des Unternehmensverbunds reinvestiert werden, etwa für Vermögensanlagen, Beteiligungserwerbe, neue Geschäftsfelder oder den Aufbau weiterer Gesellschaften.
In der Praxis wird jedoch manchmal übersehen, dass die steuerlichen Vorteile an konkrete Beteiligungsschwellen geknüpft sind. Für die körperschaftsteuerliche Steuerfreistellung von Dividenden ist eine Mindestbeteiligung von zehn Prozent erforderlich. Für die gewerbesteuerliche Kürzung liegt diese Schwelle sogar bei 15 Prozent.
„Gerade bei Minderheitsbeteiligungen kann eine Holdingstruktur steuerlich deutlich weniger attraktiv sein, als viele Unternehmer erwarten“, so Winkler. Eine sorgfältige Prüfung der Beteiligungsverhältnisse ist daher unerlässlich.
Ein weiterer Vorteil der Holding liegt in der Haftungsabschirmung. Durch die Ausschüttung von Gewinnen auf Holdingebene wird Liquidität dem operativen Risiko entzogen. Die Holding fungiert damit als Puffer zwischen Tagesgeschäft und Vermögensaufbau. Gleichzeitig erlaubt sie eine flexible Kapitalallokation: Mittel können innerhalb der Gruppe bewegt und eingesetzt werden, ohne dass sie unmittelbar im Privatvermögen besteuert werden. Das setzt allerdings voraus, dass die Gewinne tatsächlich im Unternehmensverbund verbleiben.
Gesamtstrategie entscheidet
Auch im Verkaufsfall kann eine Holding Vorteile bieten. Wird eine Beteiligung aus der Holding heraus veräußert, sind Veräußerungsgewinne in der Regel zu 95 Prozent steuerfrei. Dieser Vorteil wirkt jedoch nur auf Ebene der Gesellschaft. Erst bei einer späteren Ausschüttung an die Gesellschafter fällt Steuer im Privatvermögen an.
Zudem sind bei vorangegangenen Umstrukturierungen häufig Sperrfristen zu beachten. „Eine Holding kurz vor dem Verkauf zu etablieren, ist meist keine gute Idee“, warnt Winkler. „Strukturmaßnahmen benötigen Zeit, um steuerlich belastbar zu sein.“
Die Holding-GmbH ist weder Allheilmittel noch Fehlentscheidung per se. Sie ist ein wirkungsvolles Instrument, sofern sie in eine konsistente Gesamtstrategie eingebettet ist. So sollte genau geprüft werden, ob und wann eine Holding im Einzelfall Sinn macht. Eine fundierte Entscheidung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung von Steuerrecht, Unternehmenszielen und persönlicher Vermögensplanung.
(Quelle: Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Regensburg/München, www.bakertilly.de)