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27. September 2022

Inflation beeinflusst auch Erbschaftsteuer

Beratertipp der Steuerkanzlei WW+KN: WW+KN: Trotz Inflation bleiben Freibeträge unverändert

Steigende Preise und hohe Inflationsraten sind in vielen Familien derzeit das Top-Thema. Damit werden auch das Erben und Verschenken immer teurer, was viele Menschen allerdings noch nicht im Blick haben. „Die erbschaftsteuerlichen Freibeträge sind trotz Inflation seit dem Jahr 2009 unverändert geblieben. Da bei der Erbschaftsteuer weder Freibeträge noch Steuertarife an die Inflation angepasst werden, werden Sachwerte fortlaufend mit höheren Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen belastet. Nominale Wertzuwächse lösen damit immer höhere Steuerbelastungen aus“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN.

Zum 1. Januar 2009 waren die erbschaftsteuerlichen Freibeträge auf 500.000 Euro für Ehegatten, auf 400.000 Euro für Kinder und auf 200.000 Euro für Enkel angehoben worden. Seither hat sich der Verbraucherpreisindex um mehr als 29 Prozent erhöht, während aber die Freibeträge gleich hoch blieben. Besonders signifikant ist das Auseinanderfallen im Verhältnis zu den Immobilienwerten, die – abhängig von der Region – um 50 bis 100 Prozent seit dem Jahr 2009 gestiegen sind.

„Damit sind nicht nur Einkommen von der ´kalten Progression´ betroffen, sondern auch Erbschaften und Nachlässe“, erläutert WW+KN-Erbschaftsteuerexperte Winkler. Die Problematik lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen: Ein Einfamilienhaus mit einem Wert von 400.000 Euro konnte beispielsweise im Jahr 2009 noch steuerfrei von der Mutter an die Tochter übergeben werden. Verstirbt die Mutter im Jahr 2022 und hat sich der Wert desselben Hauses wegen der Immobilienpreissteigerungen der letzten Jahre auf jetzt 800.000 Euro erhöht, würde nach Abzug des Freibetrags aktuell ein steuerpflichtiger Betrag von 400.000 Euro verbleiben, der mit 15 Prozent Erbschaftsteuer belastet wird. Die Erbschaftsteuer würde damit im Jahr 2022 bei 60.000 Euro für dasselbe Haus liegen, das im Jahr 2009 noch steuerfrei übergeben hätte werden können.

„Angesichts steigender Werte sollten sich Familien insbesondere bei Immobilien mit einer vorzeitigen Vermögensübergabe beschäftigen“, rät Steuerberater Winkler. Bei einer lebzeitigen Vermögensübergabe seien Steueroptimierungen noch denkbar. So ließen sich durch „Kettenschenkungen“ – von einem Ehegatten an den anderen und dann an das Kind – oder durch Nießbrauchsvorbehalte oft substantielle Schenkungsteuerreduzierungen realisieren. Auch könnten sich Übergeber durch einen Nießbrauch oder Widerrufsvorbehalte persönlich absichern.

Mit einer vorzeitigen Übergabe können Vermögensgegenstände zum aktuellen Wert übergeben werden, aber beispielsweise durch einen Nießbrauch noch lebenslang vom Übergeber genutzt werden. Durch frühzeitige Planung und aktives Handeln lassen sich Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen deutlich reduzieren oder teilweise sogar ganz vermeiden. In Zeiten der Inflation ist das aktueller denn je. Denn während die Werte steigen, bleiben Freibeträge und Steuertarife unverändert und erhöhen gleichzeitig sehr deutlich die Steuerbelastungen für Sachwerte.