blog
3. Juni 2025

Nachfolge im Familienunternehmen: intern oder extern?

Beratertipp der Kanzlei Baker Tilly: Nachfolgefähigkeit prüfen, Finanzierung sichern

Viele mittelständische Unternehmen stehen vor der Frage, wie die Unternehmensnachfolge strukturiert werden kann. „In der Praxis erleben wir zunehmend, dass die Weitergabe innerhalb der Familie keine Selbstverständlichkeit mehr ist, sei es aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly. Gleichzeitig verändern sich Geschäftsmodelle, der Fachkräftemangel nimmt zu und der Wettbewerb stellt neue Anforderungen an Struktur und Investitionskraft.

In solchen Situationen wird ein Verkauf an externe Erwerber – etwa Wettbewerber, strategische Investoren oder das eigene Management – zur realistischen Alternative. Beide Wege, die interne wie die externe Nachfolge, bringen unterschiedliche steuerliche und rechtliche Herausforderungen mit sich.

Bei der familieninternen Übergabe sind insbesondere Steuervergünstigungen nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (§§ 13a, 13b ErbStG) relevant. Diese greifen jedoch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, beispielsweise das Halten der Unternehmensanteile über mehrere Jahre oder der Erhalt der Arbeitsplätze. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, kann es zu nachträglichen Steuerbelastungen kommen.

 

Verkauf planvoll gestalten

Im Fall eines Verkaufs ist es entscheidend, wie der Übergang strukturiert wird: als Übertragung der Anteile (Share Deal) oder der einzelnen Wirtschaftsgüter (Asset Deal). Je nach Struktur können unterschiedliche Steuern anfallen, zum Beispiel auf Veräußerungsgewinne oder auf einzelne Wirtschaftsgüter wie Immobilien. In beiden Fällen gibt es steuerliche Begünstigungen, die je nach Einzelfall in Anspruch genommen werden können.

So kann beispielsweise der ermäßigte Steuersatz auf Veräußerungsgewinne (§§ 16, 34 EStG) zur Anwendung kommen. Auch die Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft kann Teil einer steuerlich abgestimmten Nachfolgestruktur sein.
Ziel der Nachfolgeplanung sollte es daher sein, frühzeitig die passende Struktur zu finden, die sowohl steuerlich als auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierzu sollten auch gesellschaftsvertragliche Regelungen wie Zustimmungsvorbehalte oder Vorkaufsrechte frühzeitig geprüft werden.

Ein nicht zu unterschätzender Aspekt betrifft die betrieblich genutzten Immobilien. Sie stehen oft im Eigentum der Unternehmerfamilie und sind zugleich steuerliches Betriebsvermögen. Viele Käufer eines Unternehmens bevorzugen eine Anmietung der Immobilie statt deren Übernahme, während diese für den übergebenden Unternehmer oft einen wichtigen Teil der Altersvorsorge darstellt. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Immobilie im Vorfeld in eine separate Gesellschaft zu überführen.

 

Attraktivität steigern

Ein oft vernachlässigter Aspekt ist die Nachfolgefähigkeit des Unternehmens. Veraltete Geschäftsmodelle, unklare Strukturen oder nicht dokumentiertes Know-how können potenzielle Nachfolger abschrecken. Um ihr Unternehmen nachfolgefähig aufzustellen, sollten Unternehmer daher frühzeitig Maßnahmen wie zum Beispiel Digitalisierung, Aufbau einer zweiten Führungsebene oder die Optimierung interner Prozesse ergreifen. Dies erhöht nicht nur den Wert des Unternehmens, sondern auch dessen Attraktivität für potenzielle Nachfolger.

Gerade bei externen Übergaben stellt sich zudem die Frage der Finanzierung. „Strategische Investoren bringen in der Regel ausreichend Kapital mit. Bei Nachfolgen durch Mitarbeiter oder das Management wie zum Beispiel bei einem Management-Buy-Out kann der Kapitalbedarf schnell zur Hürde werden“, weiß Winkler. Öffentliche Förderprogramme, wie sie etwa von der KfW oder von regionalen Förderinstituten bereitgestellt werden, bieten hier Unterstützung beispielsweise in Form von Nachfolgedarlehen, Beteiligungskapital oder Bürgschaften. Eine frühzeitige Einbindung finanzierender Banken und Berater ist unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Ob innerhalb der Familie oder an Dritte, jede Unternehmensnachfolge erfordert einen strukturierten Prozess. Eine vorausschauende Planung, abgestimmte rechtliche und steuerliche Gestaltung sowie ein realistischer Zeitrahmen sind wesentliche Voraussetzungen für eine gelingende Übergabe.

(Quelle: Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH, Regensburg, regensburg@bakertilly.de)