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7. Mai 2024

Nachhaltigkeit als unternehmerischer Erfolgsfaktor

Nachhaltigkeit als unternehmerischer Erfolgsfaktor


Gut aufgestellt für die Transformation: Empfehlungen der Kanzlei Baker Tilly

Die Transformation insbesondere der realwirtschaftlichen Unternehmen dahin, dass CO2-Emissionen weiter reduziert und schädliche Auswirkungen auf die Umwelt möglichst vermieden werden, ist eine der zentralen Aufgaben der Gegenwart. Für die Unternehmen bedeutet dies, sich über die eigene Rolle in diesem Zusammenhang klar zu werden, die individuellen Ambitionen und Ziele zu definieren und eine darauf abgestimmte Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln. Diese Strategie ist Grundlage der Transformationsplanung und wird Schritt für Schritt im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation verankert. Zu den entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen gehört regelmäßig auch die Einrichtung einer spezialisierten „ESG-Funktion“ als Schnittstelle und Katalysator im Unternehmen.

 

Viele neue Regeln

„Nachhaltigkeit ist ein zentrales Businessthema, es gehört dauerhaft auf die Agenda jeder Unternehmensleitung und muss als wesentlicher Einflussfaktor für den unternehmerischen Erfolg verstanden werden“, ist Dr. Markus Lange, Nachhaltigkeitsexperte und Partner bei Baker Tilly, überzeugt. Lange wirkt als Rechtsanwalt am Baker Tilly Standort Frankfurt am Main. Das Regensburger Baker Tilly Büro arbeitet mit Lange in der Betreuung von Mandanten bei Nachhaltigkeitsthemen zusammen und kann dabei auf seine fundierte Expertise zurückgreifen.

Wer sich rechtzeitig mit dem komplexen Thema Nachhaltigkeit und seinen vielfältigen Facetten befasst, wird nach und nach leichter mit neuen regulatorischen Anforderungen umgehen können, welche diesen Bereich zunehmend prägen. Hierzu gehören das Risikomanagement von Lieferketten, dezidierte Vorgaben für den Import bestimmter Waren oder die Werbung etwa mit dem Etikett „klimaneutral“. Von besonderer Bedeutung sind auch neue Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Kapitalmarktorientierte größere Unternehmen mit mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme, wenn sie mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, sind bereits für das Geschäftsjahr 2024 gefordert: Sie müssen die neuen Anforderungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die diese konkretisierenden verpflichtenden Berichterstattungs-Standards (ESRS) beachten.

 

Umfangreiche Berichtspflichten

Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind dann auch andere größere Unternehmen betroffen, die nicht kapitalmarktorientiert sind. Die Berichterstattung betrifft die unternehmerische Tätigkeit in vielerlei Hinsicht und manchem Detail.

Es geht um Chancen und Risiken, Abhängigkeiten und Auswirkungen, jeweils in Bezug auf Geschäftsmodell und Unternehmensstrategie, Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungsketten und vieles mehr. Auch über Rolle, Expertise und Vergütung der Leitungs- und Aufsichtsorgane ist zu berichten. Risiken für das Unternehmen und Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit sind unter Umwelt-, sozialen und Governance-Gesichtspunkten („ESG“) zu betrachten. Ebenso sind das Vorhandensein beziehungsweise die Abwesenheit einer Transformationsplanung in Bezug auf die Themen Klimaschutz sowie Biodiversität und Ökosysteme Bestandteil der Berichtspflichten.

Um den regulatorischen Anforderungen möglichst effizient gerecht werden zu können, empfiehlt es sich, nicht primär von der „Compliance“ her, also aus Sicht der Erfüllung von Anforderungen zu denken, sondern vielmehr vom Unternehmen, seiner Positionierung, Resilienz und Zukunftsfähigkeit. Eine adäquate und bewältigbare Berichterstattung sollte dann zwangsläufiges Ergebnis der guten nachhaltigkeitsbezogenen Governance im Unternehmen sein.

 

(Quelle: Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH, Regensburg, regensburg@bakertilly.de)