Ehegatten-Testament steuerlich oft ungünstig
Beim sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder der Ehegatten werden dabei erst als Schlusserben berücksichtigt.
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Zum Jahreswechsel 2022/23 sind derzeit mit dem „Jahressteuergesetz 2022“ Änderungen im Bereich der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertung von Immobilien geplant.
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