„Berliner Testament“ steuerlich oft ungünstig
Was in vielen Familien als gut gemeinter Plan zur Versorgung des später einmal verwitweten Ehepartners gilt, stellt sich in vielen Fällen im Erbfall dann leider als ungünstig heraus, weil Steuerfreibeträge verschenkt wurden. Beim sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder der Eheleute werden dabei erst als Schlusserben benannt. Oftmals errichten Ehepaare ein solches „Berliner Testament“ bereits bei der Eheschließung, nach der es jahrzehntelang unverändert bleibt.
„Gerade mit steigendem Vermögen und steigendem Lebensalter kann es aus erbschaftsteuerlicher Sicht Sinn machen, das einmal abgefasste Testament zu ändern“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly.
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