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26. August 2025

Wenn Investoren anklopfen: Was tun?

Verkaufsprozesse starten nicht immer geplant, oft beginnt alles mit einer unerwarteten Anfrage. Beteiligungsgesellschaften, M&A-Berater oder strategische Investoren treten zunehmend direkt an mittelständische Unternehmen heran. Wer in einer solchen Situation unvorbereitet reagiert, riskiert, früh in eine unausgewogene Verhandlungssituation zu geraten.

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15. Juli 2025

Nachfolge ohne Familie: Wenn der Verkauf die Lösung ist

Immer mehr mittelständische Familienunternehmen befassen sich mit der Möglichkeit eines Unternehmensverkaufs – sei es im Rahmen der Nachfolge, aus strategischen Gründen oder auf Anfrage von Investoren. Was viele Unternehmer unterschätzen: Der Verkauf eines Unternehmens ist nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung, sondern ein vielschichtiger steuerlicher, rechtlicher und finanzieller Prozess.

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3. Juni 2025

Nachfolge im Familienunternehmen: intern oder extern?

Viele mittelständische Unternehmen stehen vor der Frage, wie die Unternehmensnachfolge strukturiert werden kann. „In der Praxis erleben wir zunehmend, dass die Weitergabe innerhalb der Familie keine Selbstverständlichkeit mehr ist, sei es aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly. Gleichzeitig verändern sich Geschäftsmodelle, der Fachkräftemangel nimmt zu und der Wettbewerb stellt neue Anforderungen an Struktur und Investitionskraft.

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9. Mai 2025

Zugewinn bei der Erbschaftsteuer nutzen

Wenn ein Ehepartner stirbt oder bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen werden soll, stellt sich oft die Frage nach der steuerlich günstigsten Lösung. Vielen ist nicht bewusst: Wer als Ehepaar strategisch plant, kann sowohl bei der Schenkung- als auch bei der Erbschaftsteuer erhebliche Steuerzahlungen vermeiden. Zwei zentrale Instrumente dabei sind der Wechsel des Güterstands – auch Güterstandsschaukel genannt – und der Zugewinnausgleich im Falle einer Erbschaft.

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28. März 2025

Den Pflichtteil bei der Erbschaftsteuer einsetzen

„Der erbrechtliche Pflichtteilsanspruch wird oftmals negativ gesehen, doch dabei kann er in einigen Fällen erbschaftsteuerlich aktiv zur Steueroptimierung genutzt werden“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly. Der erbrechtliche Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch in § 2303 BGB, der bestimmten Personen zusteht, wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wurden. Demzufolge kann der Erblasser zwar frei entscheiden, wem er sein Vermögen vermachen möchte, bestimmte Personen haben allerdings dennoch Anspruch auf einen Teil des Erbes.

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22. Januar 2025

Das „Supervermächtnis“ bei der Erbschaftsteuer

„Zur eigenen Absicherung wollen sich Ehegatten häufig gegenseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig erbschaftsteuerliche Vorteile nutzen“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly. Was sich nach der Quadratur des Kreises anhört, kann durch ein sogenanntes „Supervermächtnis“ tatsächlich erreicht werden.

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8. Januar 2025

Erbschaftsteuer mit „Kettenschenkung“ reduzieren

Mit steigenden Immobilienwerten und wachsendem Vermögen rücken sogenannte „Kettenschenkungen“ immer mehr in den Fokus der steueroptimalen Nachfolgegestaltung. Von einer Kettenschenkung spricht man, wenn Vermögen zunächst an eine Person verschenkt wird, die es zeitnah an eine andere Person weiterverschenkt. „Ziel dieser Vorgehensweise ist, dass erbschaftsteuerliche Freibeträge beziehungsweise die Erbschaftsteuerprogression optimal genutzt und überflüssige Erbschaftsteuerzahlungen vermieden werden“, erläutert Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly.

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26. November 2024

Immobilienbewertung bei der Erbschaftsteuer

„Grundstückseigentümern ist häufig unklar, wie der Wert ihrer Immobilien für erbschaftsteuerliche Zwecke ermittelt wird“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly. Ziel des Gesetzgebers ist es, Immobilien bei der Erbschaftsteuer mit dem Verkehrswert zu ermitteln. Die Ermittlung des Verkehrswerts stellt allerdings eine besondere Herausforderung dar, wenn es im Markt keine oder nur wenig vergleichbare Verkäufe von Immobilien gibt. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber Ende 2022 einige Änderungen bei der erbschaftsteuerlichen Immobilienbewertung eingeführt, die eine verkehrswertnähere Bewertung für Vermögensübertragungen nach dem 1. Januar 2023 gewährleisten sollen.

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19. November 2024

„Berliner Testament“ steuerlich oft ungünstig

Was in vielen Familien als gut gemeinter Plan zur Versorgung des später einmal verwitweten Ehepartners gilt, stellt sich in vielen Fällen im Erbfall dann leider als ungünstig heraus, weil Steuerfreibeträge verschenkt wurden. Beim sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder der Eheleute werden dabei erst als Schlusserben benannt. Oftmals errichten Ehepaare ein solches „Berliner Testament“ bereits bei der Eheschließung, nach der es  jahrzehntelang unverändert bleibt.

„Gerade mit steigendem Vermögen und steigendem Lebensalter kann es aus erbschaftsteuerlicher Sicht Sinn machen, das einmal abgefasste Testament zu ändern“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly.

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Matthias Winkler
Diplom-Finanzwirt
Steuerberater
Fachberater IntStR

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