Ehegatten-Testament bringt oft hohe Steuern
Beim sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder des Paares werden dabei erst als Schlusserben berücksichtigt. Vielfach fertigen Ehepaare bereits bei der Heirat ein solches „Berliner Testament“, das dann jahrzehntelang unverändert bleibt. Steuerberater und Erbschaftsteuerexperte Matthias Winkler empfiehlt jedoch, das Testament mit der sich in den meisten Fällen über Jahrzehnte veränderten Lebens- und Vermögenssituation abzugleichen und dieser gegebenenfalls anzupassen. „Gerade mit steigendem Vermögen und steigendem Lebensalter kann es aus erbschaftsteuerlicher Sicht Sinn machen, das einmal abgefasste Testament zu ändern“, sagt Diplom-Finanzwirt Winkler, Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN.