Erbschaftsteuer: Was nun?
„Kurz vor Weihnachten schlug die überraschende Anhebung der erbschaftsteuerlichen Immobilienwerte hohe Wellen, während aber die diskutierte Erhöhung der Freibeträge dann gescheitert ist“
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Beim sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder der Ehegatten werden dabei erst als Schlusserben berücksichtigt.
Zum Jahreswechsel 2022/23 sind derzeit mit dem „Jahressteuergesetz 2022“ Änderungen im Bereich der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertung von Immobilien geplant.
Beratertipp der Steuerkanzlei WW+KN: Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022
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Beratertipp der Steuerkanzlei WW+KN: Nachfolgeplanung mit koordinierten Schenkungen
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Beratertipp der Steuerkanzlei WW+KN: Erbschaftsteuerliche Bewertung von Immobilien
Beratertipp der Steuerkanzlei WW+KN: Schenkungsteuervorteile vorausschauend nutzen