Immobilien unter Nießbrauch übergeben
„Immobilien werden aus schenkungsteuerlichen Gründen häufig schon vorzeitig unter Nießbrauchsvorbehalt übergeben. Denn Erben von Immobilien werden sehr oft mit unerwartet hohen Erbschafsteuerzahlungen konfrontiert“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN, und ergänzt: „Mit einem Nießbrauchsvorbehalt lässt sich die Schenkungsteuer oft substantiell reduzieren. Allerdings stellen wir fest, dass diese Möglichkeit noch viel zu wenig ausgeschöpft wird.“