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28. Oktober 2025

Struktur schafft Spielräume: Die Holding

Beratertipp der Kanzlei Baker Tilly: Eine Holdingstruktur kann zur Strategie passen

Die Trennung von operativem Geschäft und Vermögenssphäre ist ein zentrales Thema in der Strukturierung mittelständischer Unternehmensgruppen – insbesondere auch im Vorfeld von Beteiligungsverkäufen, Reinvestitionen oder Nachfolgelösungen.

Ein bewährtes Modell ist die Gründung einer Holding-GmbH, unter der operative Einheiten und Beteiligungen gebündelt werden. Die Vorteile reichen von haftungsrechtlicher Trennung über gezielte Gewinnthesaurierung bis hin zur Vorbereitung steuerlich optimierter Verkäufe. „Eine Holdingstruktur schafft klare Zuordnungen – rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich. Sie ist ein strategisches Instrument zur Steuerung von Beteiligungen und Liquidität“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly.

 

Vorteile einer Holding-GmbH

Zentrale Vorteile einer Holdingstruktur sind die Reinvestition von Gewinnen innerhalb der Gruppe ohne sofortige Besteuerung, die Trennung von Geschäftsrisiken und Vermögensaufbau sowie die Vorbereitung auf spätere Verkäufe.

Ein steuerbegünstigter Verkauf von Beteiligungen aus der Holding-GmbH nach § 8b KStG  ist oft eine Hauptmotivation für die Gründung einer Holding. Im Ergebnis bleiben 95 Prozent des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Der Erlös kann im Holdingkreis strategisch genutzt werden, etwa für neue Beteiligungen oder zur Finanzierung weiterer Investitionen.

In bestimmten Fällen kann auch eine Holding in Form einer GmbH & Co. KG sinnvoll sein, beispielsweise zur Bündelung mehrerer Personengesellschaften unter einem steuerlichen Dach. Ziel ist dabei häufig die Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 3 EStG.

Der Unternehmer kann die Begünstigung nur einmal im Leben nutzen, was sich durch eine geschickte Strukturierung der Beteiligungen noch optimieren lässt.

Die Einrichtung einer Holdingstruktur ist nicht immer der Königsweg. Entscheidend ist, dass sie in die übergeordnete Unternehmensstrategie eingebunden wird – so zum Beispiel mit Blick auf Kapitalbindung, Investitionsfähigkeit oder langfristige Exit-Szenarien. „Die Struktur muss dabei immer zu den konkreten Anforderungen und Zielen des Unternehmens passen. Eine pauschale Lösung von der Stange kann schnell zu Fehlinvestitionen oder steuerlichen Nachteilen führen“, erklärt Winkler.

 

Struktur langfristig planen

Ebenso wichtig ist es, die steuerlichen Implikationen über den gesamten Lebenszyklus der Struktur hinweg zu betrachten. Das heißt, wer Gewinne thesauriert, muss auch deren spätere Verwendung – etwa für Reinvestitionen, Ausschüttungen oder Beteiligungszukäufe – planen.

Die steuerneutrale Einbringung von Vermögenswerten in eine Holding setzt eine exakte vertragliche und steuerliche Gestaltung voraus. Dazu zählen unter anderem die korrekte Beurteilung eingebrachten Vermögens, die Einhaltung gesetzlicher Fristen und eine rechtssichere Dokumentation. „Schon kleinere Abweichungen können zu einer rückwirkenden Besteuerung führen, teils mit erheblichen finanziellen Folgen“, macht Winkler klar.

Der Experte für Unternehmenssteuerrecht empfiehlt daher, die Holdingstruktur frühzeitig in die Unternehmensplanung einzubetten und konsequent umzusetzen. Dies eröffnet vielfältige Optionen wie steuerlich begünstigte Verkäufe, flexible Reinvestitionsstrategien und eine klare Trennung von operativer Tätigkeit und Kapitalvermögen. Gerade in Phasen des Wachstums, der Restrukturierung oder der Nachfolge kann die Holdingstruktur einen zentralen Beitrag zur langfristigen Stabilität und Entwicklung des Unternehmens leisten.

(Quelle: Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH, Regensburg/München, www.bakertilly.de)