Beratertipp der Kanzlei Baker Tilly: Die richtige Struktur entscheidet über Handlungsfreiheit
Viele mittelständische Unternehmen sind über Jahrzehnte erfolgreich gewachsen. Ihre Unternehmensstruktur hingegen entstand dabei häufig historisch – vom Einzelunternehmen über die GmbH bis hin zu ergänzten Immobilien oder Beteiligungen. Ob diese Struktur noch zur heutigen und zukünftigen Strategie passt, wird selten bewusst hinterfragt. „Die Rechts- und Vermögensstruktur ist keine reine Steuerfrage, sondern eine unternehmerische Grundsatzentscheidung“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass operatives Geschäft, Immobilien, Maschinen, liquide Mittel und Beteiligungen in einer Gesellschaft oder sogar im Privatvermögen gebündelt sind. Solange das Geschäft läuft, fällt das kaum auf. Erst bei Investitionen, Nachfolge, Verkauf oder Krisen wird deutlich, wie eng alles miteinander verflochten ist.
Gewachsen ohne Gestaltung
Das Einzelunternehmen ist unkompliziert, birgt aber erhebliche Risiken: Unternehmer und Unternehmen sind rechtlich identisch. Haftungsrisiken treffen unmittelbar das Privatvermögen, Immobilien oder Rücklagen im Betriebsvermögen. Zwar kann bei Aufgabe oder Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG greifen, diese einmalige Begünstigung ersetzt jedoch keine vorausschauende Strukturplanung.
Die GmbH trennt privates und unternehmerisches Risiko, wobei operative Tätigkeit, Immobilien und Liquidität dennoch häufig unter einem Dach gebündelt werden. Gerade bei wachstumsstarken Unternehmen kann sich das zur strategischen Schwäche entwickeln, da spätere Ausschüttungen steuerlich belastet sind und ohne vorgelagerte Struktur Liquidität langfristig gebunden bleibt.
Die GmbH & Co. KG verbindet steuerliche Transparenz mit Haftungsbegrenzung und bietet große Flexibilität. In der Praxis entstehen allerdings oft komplexe Strukturen mit Sonderbetriebsvermögen oder Immobilien, die bei Verkauf, Nachfolge oder Finanzierung erklärungsbedürftig und teils schwer steuerbar sind.
Struktur folgt Strategie
Holdingstrukturen gewinnen an Bedeutung, insbesondere wegen der Möglichkeit, Beteiligungen steuerbegünstigt zu veräußern. Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsanteilen sind auf Ebene einer Holding-GmbH nach § 8b KStG zu 95 Prozent steuerfrei. Voraussetzung ist eine rechtzeitige Strukturierung, denn kurzfristige Lösungen „vor dem Verkauf“ bergen erhebliche Risiken.
Neben dem Verkauf ermöglicht eine Holding auch die gezielte Thesaurierung von Gewinnen für Reinvestitionen. Dem gegenüber stehen zusätzliche Verwaltungs- und Compliance-Kosten.
Wichtig ist, dass die Struktur zur Unternehmensgröße und zur langfristigen Strategie passt. Dabei ist weniger die einzelne Rechtsform als vielmehr das strategische Ziel des Unternehmers entscheidend. Soll Risiko begrenzt, Vermögen geschützt, Wachstum finanziert oder eine spätere Übergabe vorbereitet werden? Je klarer diese Fragen beantwortet sind, desto gezielter lässt sich die Struktur darauf ausrichten. Problematisch wird es dort, wo Strukturen aus steuerlichen Einzelüberlegungen heraus entstehen, ohne in ein Gesamtkonzept eingebettet zu sein.
„Strukturentscheidungen wirken langfristig und lassen sich selten kurzfristig korrigieren, ohne steuerliche oder rechtliche Folgen auszulösen“, so Winkler. Unternehmer sollten ihre Struktur daher unabhängig von konkreten Verkaufs- oder Nachfolgeplänen regelmäßig überprüfen. „Eine gute Struktur schafft Ordnung und Freiheit und ermöglicht Entscheidungen aus einer Position der Stärke.“
(Quelle: Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Regensburg/München, www.bakertilly.de)