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1. Juni 2022

Verschenken statt Vererben

Beratertipp der Steuerkanzlei WW+KN: Erbschaftsteuer sparen mit Nachfolgeplanung

„Insbesondere Erben von Immobilien werden mit unerwartet hohen Erbschafsteuerzahlungen konfrontiert. Dieses Phänomen erleben wir seit einigen Jahren in der Beratungspraxis“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. Ein Grund: Die Nachlasswerte steigen korrespondierend zu den Immobilienpreisen. Dabei werden sogar im innersten Familienkreis von Vater, Mutter und Kind die erbschaftsteuerlichen Freibeträge immer häufiger weit überschritten. So kommt es zu hohen Erbschaftsteuerbelastungen. Fünf- oder sechsstellige Erbschaftsteuerzahlungen sind bei einem Nachlass mit Immobilien heute keine Seltenheit mehr.

Neben den steigenden Immobilienpreisen ist ein weiterer Faktor, dass Familien zunehmend nur noch ein oder zwei Kinder haben. Dadurch kommt es zu Vermögenskonzentrationen, die infolge der gestaffelten Erbschaftsteuersätze im Nachlassfall zu hohen Steuerzahlungen führen. Der Erbschafsteuerfreibetrag für Kinder hingegen liegt seit Jahren unverändert bei 400.000 Euro pro Elternteil. Besonders ungünstig wirkt sich dies in Fällen aus, in denen die Eltern ein sogenanntes „Berliner Testament“ haben, bei dem zunächst der überlebende Ehegatte erbt und erst nach dessen Ableben die Kinder. Die Folge ist, dass der Kinderfreibetrag des erstversterbenden Ehegatten verloren geht und sodann nur der eine Freibetrag des länger lebenden Elternteils verbleibt.

Zehn-Jahres-Zeiträume nutzen

„Gerade Immobilien bieten eine günstige Ausgangslage für eine steueroptimierte Schenkung unter Vorbehaltsnießbrauch. Diese Möglichkeit wird noch viel zu wenig ausgeschöpft“, erläutert WW+KN-Steuerexperte Winkler. Hierbei übertragen in der Regel die Eltern ihre Immobilie schon zu Lebzeiten an ihr Kind, behalten sich aber den Nießbrauch vor. Dies führt dazu, dass die Vermögenssubstanz der Immobilie auf das Kind übergeht und dafür der alle zehn Jahre nutzbare Erbschaftsteuerfreibetrag verwendet werden kann, während die Erträge und das Nutzungsrecht an der Immobilie bei den Eltern verbleiben. Versterben die Eltern später, erlischt der Nießbrauch und das Kind muss in der Regel keine Erbschaftsteuer mehr für die vorab erhaltene Immobilie zahlen.

Ein weiterer Faktor bei der Vermögensübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch ist, dass der Wert des Nießbrauchs den Wert der übertragenen Immobilie mindert. Der Wert des Nießbrauchs ermittelt sich dabei aus dem auf das statistische Lebensalter des Übergebers kapitalisierten Gegenwert des Nutzungsrechts. Je früher also eine Immobilie übergeben wird beziehungsweise je länger die statistische Lebenserwartung des Übergebers noch ist, umso höher ist der Wert des Nießbrauchs und umso mehr lässt sich der Wert der Schenkung reduzieren.

Wer handelt, ist im Vorteil

„Entscheidend für eine Erbschaftsteuer-Optimierung ist, dass die Zehn-Jahres-Zeiträume bei Schenkungen genutzt werden“, macht Winkler klar. Erbschaften und Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden addiert und gemeinsam besteuert. Nach Ablauf von zehn Jahren wird alles wieder auf null gestellt. Das heißt, dass nach Ablauf von zehn Jahren sowohl die Freibeträge als auch der Erbschaftsteuer-Staffeltarif neu genutzt werden können. Im Optimalfall schaffen es Eltern beispielsweise drei Zehn-Jahres-Zeiträume bei Vermögensübertragungen an ihre Kinder zu nutzen. So können im Optimalfall die Kinderfreibeträge in Höhe von jeweils 400.000 Euro pro Elternteil dreimal genutzt werden, womit für beide Elternteilte pro Kind Freibeträge in Höhe von 2,4 Millionen Euro nutzbar wären: Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil x zwei Elternteile x drei Dekaden. Kombiniert mit Vermögensübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt, würde sich so möglicherweise ein Vermögen von mehr als drei Millionen Euro steuerfrei auf ein Kind übertragen lassen.

„Zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen, hat außerdem den Vorteil, dass man seine Erben vor einem späteren Streit bewahrt“, weiß Winkler aus langjähriger Erfahrung. So können Vermögenswerte den Kindern zugewiesen und die spätere Bildung von meist sehr streitanfälligen Erbengemeinschaften vermieden werden. „Neben dem Vorteil, hohe Erbschaftsteuern zu sparen, sollte das eine weitere Motivation sein, sich frühzeitig mit seiner Nachlassplanung auseinanderzusetzen“, so Winkler.