Interna­tionale Mandanten

WW+KN – grenzüberschreitende Steuerberatung

WW+KN berät zahlreiche internationale Mandanten und leistet eine zuverlässige grenzüberschreitende Steuerberatung.

Eine der Kernkompetenzen von WW+KN liegt in der Beratung rund um das internationale Steuerrecht. WW+KN berät dabei deutsche Unternehmen bei grenzüberschreitenden Investitionen oder bei der Expansion ins Ausland. Daneben zählen auch ausländische Firmen, die in Deutschland geschäftlich tätig sind, zu den Mandanten von WW+KN. Erfahrungsgemäß stellen sich bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zuerst immer auch steuerliche Fragen, deren Beantwortung häufig komplex und für die Strukturierung des Geschäfts oftmals entscheidend ist.

Kollegen am Schreibtisch

Grenzüberschreitende Umsatzsteuer als Schwerpunkt

Ein besonderer Schwerpunkt innerhalb der Kanzlei WW+KN liegt im Bereich der umsatzsteuerlichen Beurteilung von grenzüberschreitenden Geschäften, Lieferketten und Dienstleistungen. Diesbezüglich repräsentiert WW+KN zahlreiche ausländische Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland und koordiniert auch die grenzüberschreitende Vertretung von deutschen Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke in anderen EU-Staaten.

PARTNER UND MITARBEITER MIT INTERNATIONALER ERFAHRUNG

Zudem verfügen die WW+KN-Partner und WW+KN-Mitarbeiter über berufliche Erfahrungen aus Auslandsaufenthalten und fachliches Know-How aus mehrjährigen Tätigkeiten bei „Big-Four“-Kanzleien wie KPMG, Ernst & Young oder PWC bzw. aus der Steuerabteilung von BMW oder der Tätigkeit in internationalen Unternehmensgruppen und der Finanzverwaltung. Innerhalb der Kanzlei gehört fließend gesprochenes Englisch zum Standard. Weiterhin sprechen Teammitglieder Französisch und Russisch.

Typische Beratungsfälle aus dem internationalen Bereich

WW+KN berät in diesem Kontext Unternehmen

  • bei der Wahl der richtigen Rechtsform im In- und Ausland,
  • bei der Gestaltung von Verrechnungspreisen,
  • bei internationalen Steuerplanungen,
  • bei grenzüberschreitenden Umsatzsteuerfragen,
  • bei Betriebsprüfungen mit Auslandsbezug,
  • bei Einspruchs- und Klageverfahren aus dem Bereich des internationalen Steuerrechts,
  • bei der Begleitung von bilateralen Verständigungsverfahren,
  • bei der grenzüberschreitenden Steueroptimierung und Verlustnutzung sowie
  • im Bereich des Steuer- und Sozialversicherungsrechts bei der Entsendung von Mitarbeitern aus dem Ausland ins Inland sowie aus dem Inland ins Ausland
Steuerberatung