Invest in Germany

Ausländische Unternehmen in Deutschland

WW+KN verhilft ausländischen Unternehmen nach Deutschland zu expandieren.

WW+KN berät seit vielen Jahren traditionell auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland geschäftlich aktiv sind oder werden wollen (Inbound-Fälle). Die Unternehmensgründung ist dabei in Deutschland einfach und unkompliziert. Ausländische Investoren und Firmen haben Zugang zu allen deutschen Gesellschaftsformen.

Die optimale Rechtsform für den Markteintritt finden

Je nach Unternehmensziel, deutschen Aktivitäten und Rechtsform des ausländischen Investors, bieten sich in Deutschland unterschiedliche Rechtsformen und Arten für den Markteintritt an. So sind Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie Zweigniederlassungen (Betriebsstätte, Repräsentanz) denkbar. Welche Rechtsform oder Geschäftsart die jeweils günstigste ist, hängt vom Einzelfall ab. WW+KN steht ausländischen Firmen dabei beratend zur Verfügung, welche Rechtsform sie in Deutschland wählen sollen.

WW+KN als strategischer Partner beim Markteintritt

Neben der Rechtsformwahl kümmert sich WW+KN für ausländische Investoren auch um die Abwicklung des gesamten Gründungsprozesses mit Notar, Agentur für Arbeit, Finanzamt etc. Daneben klärt WW+KN über die steuerlichen Rahmenbedingungen, die Beschäftigung von Arbeitnehmern sowie wichtige Rechtsvorschriften im Geschäftsverkehr auf. Ferner gibt WW+KN auch Unterstützung bei der Wahl von Geschäftsräumen, unterstützt die Überlegungen welche Versicherungen sinnvoll sind oder koordiniert mit einem Rechtsanwalt die Erstellung von Arbeitsverträgen.

Full-Service Angebot in der Folgezeit

Nach erfolgtem Markteintritt und Gründung einer deutschen Gesellschaft oder Etablierung einer Betriebsstätte bietet WW+KN die Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung, der Umsatz- und Lohnsteueranmeldungen, der betrieblichen Steuererklärungen und des Jahresabschlusses. Daneben bietet WW+KN ein professionelles Reporting an das ausländische Mutterhaus oder den ausländischen Investor über die Entwicklung der deutschen Geschäftsniederlassung in deutscher oder englischer Sprache. Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen unterstützen dabei den Ausbau der persönlichen Beziehung mit dem im Ausland ansässigen Mandanten.