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26. Februar 2020

Änderungen bei der Umsatzsteuer seit 2020

Beratertipp der Steuerkanzlei WW+KN: Im Umsatzsteuerrecht 2020 gibt es einige Änderungen zu Grenzwerten und Steuersätzen für bestimmte Produkte und Leistungen.

„Auch bei der Umsatzsteuer hat sich zum Jahreswechsel einiges geändert“, so Marcel Radke, Steuerberater und Gesellschafter bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN.


Kleinunternehmergrenze
Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung setzt seit 2003 voraus, dass der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten hat und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird. Ab 2020 wird die erste Grenze nun auf 22.000 Euro angehoben. Der zweite Grenzbetrag bleibt unverändert bei 50.000 Euro.


Ist-Versteuerung
Die jährliche Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung wird 2020 um 100.000 Euro angehoben. Damit gibt es nach der 2015 erfolgten Anhebung der Buchführungsgrenze ab 2020 wieder einen Gleichklang von Ist-Versteuerungs- und Buchführungsgrenze.


Sofortmaßnahmen
Das seit 1993 geltende Mehrwertsteuersystem soll voraussichtlich bis 2022 einer grundlegenden Reform unterzogen werden. Weil die Beratung zwischen den Mitgliedstaaten zu einer so umfassenden Reform aber viel Zeit in Anspruch nimmt, führt die EU auch am bisherigen System noch Änderungen durch. Der Rat der EU hat daher mehrere Sofortmaßnahmen, sogenannte „Quick Fixes“, zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und Verbesserung der Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäften beschlossen. Diese Änderungen sollen Probleme bei der Steuerbefreiung und dem Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen, bei Reihengeschäften und bei Konsignationslagern lösen. Sie wurden zum 1. Januar 2020 in nationales Recht umgesetzt.

 

Bahnfahrkarten
Bahnfahren ist ab 2020 günstiger und soll dadurch attraktiver werden. Der Umsatzsteuersatz auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr wurde dazu von 19 % auf 7 % gesenkt und damit dem Steuersatz im Nahverkehr angeglichen.

 

E-Books & Hörbücher
Seit dem 18. Dezember 2019 unterliegen Veröffentlichungen in elektronischer Form dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wenn sie funktional herkömmlichen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften entsprechen. Das gilt auch für reine Online-Publikationen mit oder ohne Downloadmöglichkeit für beliebige Endgeräte sowie den Einzelabruf von Beiträgen aus einer Online-Datenbank. Hörbücher sind nun auch dann begünstigt, wenn sie in einem elektronischen Format erworben werden. Bislang war die Begünstigung auf CDs und andere körperliche Medien beschränkt. Ausgenommen von der Steuerermäßigung sind dagegen elektronische Medien, die überwiegend aus Videoinhalten oder Musik bestehen sowie Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen und jugendgefährdende Medien.

 

Umsatzsteuerhinterziehung
Sofern ein Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seiner Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, der von einem anderen Beteiligten auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine Umsatzsteuerhinterziehung oder in die Erlangung eines nicht gerechtfertigten Vorsteuerabzugs einbezogen war, kann das Finanzamt ihm den Vorsteuerabzug oder die Steuerbefreiung für diesen Umsatz verweigern.