Ab dem 1. Januar 2015 gilt ein branchenunabhängiger Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde, und zwar grundsätzlich in jeder Branche und für jeden in Deutschland tätigen Beschäftigten, egal ob er aus dem In- oder Ausland kommt.
Dieser Mindestlohn gilt auch für Minijobber und Aushilfen, bei denen der Arbeitslohn ohne Abzüge, brutto gleich netto, ausgezahlt wird. Genauso betrifft der Mindestlohn auch in Privathaushalten beschäftige Personen wie beispielsweise Pflege- oder Reinigungskräfte.
WW+KN-Steuerberater Marcel Radke mit einem Gastbeitrag in der Wirtschaftszeitung des Mittelbayerischen Verlags, hier lesen Sie den kompletten Artikel Mindestlohn als Bürokratiemonster (Quelle: Wirtschaftszeitung Ausgabe Nr. 1, Januar 2015)