news - Ärztenews
12. Juli 2018

Psychische Erkrankungen aufgrund von Stress sind keine Berufskrankheiten

Wenn die berufliche Tätigkeit eine Berufskrankheit verursacht, haben die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Entschädigung. Allerdings ist nicht jede Erkrankung, die auf eine berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden kann, ohne Weiteres auch eine Berufskrankheit. Vielmehr muss die Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sein oder zumindest kurz davor stehen.

Als selbständiger Versicherungsfachwirt vermittelte der Kläger Versicherungen aller Art. Er war freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichert. Im Jahr 2014 zeigte er den Verdacht einer Berufskrankheit an, er leide an wiederkehrenden schweren Depressionen und Neurasthenie. Dies führte er zurück auf seine Tätigkeit, lange Arbeitszeiten, den Umgang mit teils schwierigen Kunden und Kollegen, mangelnden Rückhalt durch Vorgesetzte sowie schlechte technische Softwareausstattung. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung einer Berufskrankheit ab. Auch vor Gericht hatte der Mann keinen Erfolg.

Berufskrankheiten-Liste maßgeblich für Anerkennung

Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) stellte nach Einholung von zwei Sachverständigengutachten auf psychiatrischem und psychotherapeutischem Fachgebiet fest, dass beim Kläger keine in der Berufskrankheiten-Liste erfasste Erkrankung vorliege. Die vom Kläger geltend gemachten Depressionen, aber auch das Burnout-Syndrom sowie die Neurasthenie seien daher nicht als Berufskrankheiten aufgrund von Stress anzuerkennen. Es lägen auch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die eine Entschädigung als sog. ‚Wie-Berufskrankheit‘ ermöglichen würden, so das Gericht in seinem Urteil vom 27. April 2018 (Az. L 3 U 233/15). Insbesondere werde im Zusammenhang mit Depressionen eine Vielzahl von möglichen Ursachen diskutiert. Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung keine gruppentypische Risikoerhöhung bei der Tätigkeit als Versicherungsfachwirt festzustellen.

(Bayer. LSG / STB Web)