Die Begünstigungen für Unternehmensnachfolgen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts erklärte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, sie sind verfassungswidrig.
Daher wird jetzt eine Gesetzesreform vorbereitet. Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler von der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN erläutert die aktuellen Entwicklungen.
WW+KN-Steuerberater Matthias Winkler im Interview mit der Wirtschaftszeitung des Mittelbayerischen Verlags, hier lesen Sie das komplette Interview Unternehmensnachfolge mit Klausel (Quelle: Wirtschaftszeitung, Ausgabe Nr. 4, April 2015)