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22. September 2018

Bundesrat hat zu Änderungen im Steuerrecht beraten

Der Bundesrat hat sich am 21. September 2018 ausführlich mit den Plänen der Bundesregierung auseinandergesetzt, den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel zu bekämpfen sowie weitere Änderungen im Steuerrecht vorzunehmen. Teilweise sieht die Länderkammer Verbesserungsbedarf.

Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat ihren Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zur Stellungnahme vorgelegt. Er enthält Anpassungen an EU-Recht und an höchstrichterliche Rechtsprechung in insgesamt 15 Steuergesetzen.

Betrug im Online-Handel effektiver bekämpfen

Der ursprüngliche Arbeitstitel Jahressteuergesetz wurde umbenannt in Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet. Denn die Bundesregierung plant insbesondere, die Regeln für den Online-Handel zu verschärfen: Ab Januar 2019 sollen Betreiber von elektronischen Marktplätzen bestimmte Daten ihrer Händler erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen. Dazu gehören Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.

Darüber hinaus sollen Betreiber für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen haften. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen.

Die geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes zur Bekämpfung des Betrugs im Onlinehandel unterstützt der Bundesrat ausdrücklich. Er schlägt jedoch Änderungen im Detail vor, um die Regelungen praxistauglicher, wirtschaftlicher und unbürokratischer zu gestalten.

Dienstfahrräder steuerlich fördern und Jobticket steuerfrei stellen

Dienstwagen mit privater Nutzung sollen künftig nur noch mit 0,5 Prozentpunkten des Listenpreises besteuert werden (bisher: 1 Prozent), wenn es sich um Elektro- und Hybridfahrzeuge handelt. Der Bundesrat begrüßt die vorgeschlagene Förderung von Elektrofahrzeugen und verlangt zudem, die geplanten Steuervorteile für Dienst-E-Bikes auch auf Pedelecs und Fahrräder auszuweiten.

Außerdem fordern die Länder, das Jobticket steuerfrei zu stellen. Dies könne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer veranlassen, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen – mit entsprechend positiven Auswirkungen auf Schadstoff- und Verkehrsbelastungen sowie Energieverbrauch durch den Individualverkehr.

Weitere Änderungen

  • Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagemets möchte der Bundesrat die s.g. Übungsleiterpauschale auf 3000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro erhöhen.
  • Weitere Änderungswünsche der Länder dienen der Verfahrensvereinfachung, z.B. durch Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro.
  • Kinderzulage-Anträge müssen künftig die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes enthalten, um den Datenabgleich zwischen den Finanzbehörden zu vereinfachen.
  • Außerdem schlägt der Entwurf eine verfassungskonforme Regelung zum Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften vor. Er enthält zudem zahlreiche Folgeänderungen, u.a. zum Investmentsteuerreform-, zum Betriebsrentenstärkungs- und zum Pflegestärkungsgesetz.

(Bundesrat / STB Web)