Kosten für medizinisch indizierte Behandlung können steuerlich abzugsfähig sein
Das Finanzgericht Baden-Württemberg ließ die Aufwendungen für eine sogenannte Tiefe Hirnstimulation (THS), umgangssprachlich auch als "Hirnschrittmacher" bezeichnet, zur Behandlung einer Depression steuerlich als außergewöhnliche Belastungen zu.