Gebührenordnung für Ärzte soll modernisiert werden
Die Bundesregierung hält eine Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für geboten. Es sei unbestritten, dass diese das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbilde.
Die Bundesregierung hält eine Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für geboten. Es sei unbestritten, dass diese das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbilde.
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat in zwei Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz die Anträge von in der Pflege tätigen Klägern abgewiesen. Diese werden von ihrer Arbeitgeberin nicht mehr in deren Seniorenheim eingesetzt.
Steigende Arbeitsbelastung, unzureichende Personalausstattung, übertriebene Dokumentation, kaum Zeit für Gespräche mit den Patienten und fehlende Wertschätzung ärztlicher Arbeit – so beschreiben viele Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern ihre Arbeitsbedingungen.
Das Kabinett hat am 17.7.2022 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisieren will.
Die selbständigen Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland blicken offenbar mit zunehmender Skepsis in die Zukunft. …
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Übernimmt der Arbeitgeber Ausbildungskosten, muss die Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers wirksam vertraglich geregelt werden. Das ist …
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Ein Arzt – in diesem Fall ein Zahnarzt – muss dulden, dass eine private Krankenversicherung …