Unternehmensnachfolge

Zahlreiche Unternehmensnachfolgen in Deutschland

Nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) gehen in Deutschland jährlich rund 22.000 Firmen im Wege einer Unternehmensnachfolge über.

Häufig erfolgt die Übergabe des Betriebs von den Eltern auf die Kinder. In den letzten Jahren sind aber auch vermehrt Fälle in der Praxis aufgetreten, in denen Unternehmen vom Inhaber auf Arbeitnehmer oder andere familienfremde Personen im Zuge der Firmennachfolge übertragen wurden.

Betriebsnachfolgen sind weitgehend steuerbegünstigt

Im Zuge der letzten Erbschaftsteuerreform zum 1. Januar 2009 wurden Betriebsnachfolgen weitgehend begünstigt. Dennoch müssen umfangreiche Hürden für eine erbschaftsteuerliche Begünstigung genommen werden. Verschiedene politische Gruppierungen wollen diese Begünstigungen für Unternehmenserben verschärfen oder gar ganz abschaffen.

Als erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen gelten Einzelunternehmen, Anteile an Personengesellschaften (KG, OHG, GbR) und Anteile an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA, UG) von mehr als 25 Prozent. Zur Ermittlung der Beteiligungsquote bei Kapitalgesellschaftsanteilen werden auch Anteile einbezogen, die im Rahmen eines Poolvertrags gebunden sind, wenn im Rahmen des Pools mehr als 25 Prozent der Anteile vertraglich zusammengeschlossen sind.

Erbschaftsteuerliche Optionen bei Unternehmensnachfolgen

Das Erbschaftsteuerrecht sieht in den §§ 13a, 13b ErbStG zwei Optionsmodelle für eine Begünstigung vor:

  • Regelverschonung: Die „Standardvariante“ der Begünstigung sieht die sofortige Versteuerung von 15 Prozent des übertragenen Betriebsvermögens vor. Voraussetzung ist, dass der Anteil des Verwaltungsvermögens im Betrieb nicht mehr als 50 Prozent beträgt. Als Verwaltungsvermögen gilt nicht produktives Vermögen wie vermietete Immobilien, Kunstgegenstände oder Wertpapiere. Weitere Voraussetzungen sind, dass der Betrieb durch den Erben beziehungsweise Beschenkten mindestens fünf Jahre fortgeführt wird und die Summe der Löhne und Gehälter während dieser fünf Jahre mindestens 400 Prozent der Ausgangslohnsumme beträgt.
  • Optionsverschonung: Bei der Alternativvariante kann eine vollständige Steuerfreistellung des übertragenen Betriebsvermögens erreicht werden. Voraussetzungen für die Anwendung sind, dass das Verwaltungsvermögen des übertragenen Betriebs nicht mehr als zehn Prozent beträgt und der Betrieb durch den Erwerber mindestens sieben Jahre fortgeführt wird. Während dieser sieben Jahre muss die Summe der Löhne und Gehälter mindestens 700 Prozent der Ausgangslohnsumme betragen.

Die Wahl zwischen Regelverschonung und Optionsverschonung muss mit Einreichung der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung unwiderruflich getroffen werden. Können bei Wahl der Optionsverschonung die Hürden während der Behaltefrist nicht eingehalten werden, kann nicht zur Regelverschonung zurückgewechselt werden. Insofern muss im Vorfeld genau abgewogen werden, ob die Voraussetzungen der Optionsverschonung tatsächlich erfüllt werden können.

Vorsicht: Nicht jede Unternehmensnachfolge ist tatsächlich begünstigt!

Viele Unternehmer wiegen sich in der scheinbaren Sicherheit, dass Betriebsübergaben seit der Reform generell begünstigt sind. Tatsächlich müssen aber umfangreiche Voraussetzungen erfüllt werden, um die steuerlichen Begünstigungen nutzen zu können. Gerade die letzte Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass die Erfüllung der Lohnsummenregelungen nicht für jeden Betrieb über mehrere Jahre sicher einhaltbar ist.

Wertermittlung durch die Finanzämter führt zu hohen Firmenwerten

Auch die Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Werts eines nicht börsennotierten Betriebs gestaltet sich schwierig und führt oft zu hohen Steuerwerten, mit denen der Unternehmer nicht rechnet. Auch der 15-prozentige Besteuerungsanteil kann dann zur drückenden Belastung werden. Die Vorgaben der Finanzverwaltung zur Bewertung von Betrieben führen häufig zu drastischen Überbewertungen. Solche Überbewertungen können aber nur durch teure Sachverständigengutachten widerlegt werden, deren Zulassung unter Umständen erst im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Finanzgericht erreicht werden kann.

Professionelle Beratung bei Unternehmensnachfolgen unerlässlich

Aufgrund der vielen Fallstricke und vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion empfiehlt es sich jetzt mit Unternehmensübergaben zu beschäftigen. Eine professionelle Beratung und eine frühzeitige Planung sind dabei unerlässlich, wenn man den Fortbestand des Unternehmens dauerhaft sichern möchte. WW+KN steht dabei mit seiner Erfahrung aus mehr als fünf Jahrzehnten in der Beratung von mittelständischen Firmen Mandanten beratend und vertrauensvoll zur Seite.

Insbesondere sind bei der Unternehmensnachfolge nicht nur steuerliche Aspekte zu beachten, sondern auch die betriebliche Organisation sowie die Absicherung des Übergebers sind zu berücksichtigen. Gerade hierbei kann WW+KN auch aufgrund seiner Kanzleigröße und Erfahrung eine solide Hilfestellung geben.