Vertretung vor dem Bundesfinanzhof

WW+KN vor dem Bundesfinanzhof

Im Verfahren vor dem Bundesfinanzhof unterstützt Sie WW+KN mit großem Erfahrungsschatz.

Vor allem in den vergangenen Jahren hat WW+KN aufgrund vieler ungeklärter Rechtsfragen und teilweise verfassungswidriger Steuervorschriften vermehrt Revisionsverfahren und Nichtzulassungsbeschwerden vor dem Bundesfinanzhof vertreten.

Unter anderem wurden von WW+KN Verfahren vor dem Bundesfinanzhof im Hinblick auf die rückwirkenden Steuergesetze der vormaligen rot-grünen Bundesregierung vom März 1999 zur Besteuerung von Immobilien- und Beteiligungsveräußerungen geführt, welche später vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurden.

Auch andere Steuerkanzleien und Rechtsanwälte unterstützen wir immer wieder als zweiter Partner bei der Abfassung von Revisionsklagen oder Nichtzulassungsbeschwerden vor dem Bundesfinanzhof. Aufgrund unserer Kanzleigröße können wir auf einen entsprechenden Erfahrungsschatz zurückgreifen, der auch immer wieder von Berufskollegen angefragt wird.