Pflegedienste

WW+KN – kompetente Steuerberatung für menschennahe Unternehmen

WW+KN bietet sozialen Einrichtungen wie der ambulanten Pflege und Pflegeheimen umfassende steuerliche Dienstleistungen. 

Mit Einführung der Pflegebuch­führungs­verordnung (PBV) am 1. Januar 1984 wurde die Kontrolle der wirtschaftlichen Führung in Form von komplexen Anweisungen zu Rechnungs- und Buchführungs­vorschriften wie auch zur Kosten- und Leistungsrechnung im Pflegebereich eingeführt. Sie regelt verbindlich die Art der Finanzbuch­führung, Bilanzierung und Betriebsabrechnung für Pflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern im Sinne des SGB XI abgeschlossen haben. Besonders größere Pflegedienste fallen nicht unter die Ausnahmen von § 9 Pflegebuch­führungs­verordnung. Seit 1. Januar 2017 gilt die neue Pflegebuch­führungs­verordnung (PBV). Eine passgenaue Buchhaltung ist für unternehmerische Entscheidungen ebenso bedeutend wie die Einhaltung der jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften. Auch die Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und die korrekte Abrechnung der geleisteten Zeiten stellt eine bedeutende Herausforderung für soziale Einrichtungen dar.

Spezielle Branchenexpertise im Bereich der ambulanten Pflege und Pflegeheimen

Unter den Mandanten der WW+KN finden sich kleine sowie große Pflegedienste und -heime, die von uns umfassend in finanz-, steuer- und rechtlichen Fragen betreut werden. Die Steuer- und Fachberater von WW+KN verfügen über langjährige Erfahrung mit der Einrichtung und Umsetzung der Pflegebuchführungsverordnung unter Berücksichtigung und Überprüfung der jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Wir beraten Sie zielorientiert und allumfassend vorher, begleiten Sie durch das Jahr und stehen Ihnen bei den Jahresabschlüssen ebenfalls zur Seite.

Leistungspalette für die ambulante Pflege und Pflegeheime

  • Rechtsformberatung zur Gewerbesteueroptimierung
  • Finanzbuchführung auf Basis SKR045 gemäß Pflegebuch­führungs­verordnung
  • Branchenspezifischer ControllingReport
  • Kosten und Leistungsrechnung nach PBV
  • Abwicklung der Lohn und Gehaltsabrechnungen
  • Kostenstellenrechnung, z.B. bei ambulanten Einrichtungen, die Kombinationsleistungen nach SGB XI + SGB V erbringen
  • Erstellung aller anfallenden Steuererklärungen mit Jahresabschlüssen oder Gewinnermittlungen
  • Digitale Beleg- und Datenübermittlung
  • Ermittlung von Kostenstundensätzen der Mitarbeiter
  • Unterjährige Steuerplanung

Spezifisches Branchenwissen bei Fachfragen

Mit unserer Erfahrung und einem breit aufgestellten spezialisierten Team berät WW+KN Sie auch bei Fachfragen, wie z.B. der Wahl der richtigen Rechtsform, der Kostenstruktur im Vergleich zur Branche (Benchmark) und dem Einsparpotential Ihrer Einrichtung. Wir gehen mit Ihnen der Frage nach, wie und wo Sie durch eine Lohnkostenoptimierung Arbeitgeberkosten sparen oder ob Sie die Kopfzahl Ihres Personals im Verhältnis zu Ihrem Stellenschlüssel optimieren können? Wir überprüfen mit Ihnen, ob Sie alle möglichen Leistungen nach den §§ 39, 45b, 87b SGB XI ausschöpfen. Vieles ist möglich.

Dafür ist unser Team für Sie da! Stellen Sie uns Ihre Fragen!