Wir statt ich

Vertretung in Einspruchs­verfahren

Führung von Einspruchsverfahren vor den Finanzämtern

WW+KN verfügt über eine große Erfahrung auf dem Gebiet der Einspruchsverfahren.

Im Steuerrecht wird das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren Einspruchsverfahren genannt. Hält der Steuerpflichtige einen gegen ihn ergangenen Steuerbescheid oder Haftungsbescheid für fehlerhaft, kann er schriftlich Einspruch einlegen. Einspruchsbehörde ist das Finanzamt, welches den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat. Aufgrund des Einspruchs überprüft das Finanzamt den Bescheid. Dabei gelten die Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend.

Eine Vielzahl von Steuer­bescheiden ist fehlerhaft

Der Bundesrechnungshof kritisiert seit dem Jahr 2006, als er erstmals einen Bericht zum Vollzug des Steuerrechts vorlegte, die Vielzahl von fehlerhaften Steuerbescheiden, die durch die Finanzämter erlassen werden. Laut den Berichten des Rechnungshofs führen nicht nur komplizierte und sich ständig ändernde Steuergesetze zu Fehlern in den Bescheiden, sondern auch Personalknappheit in den Ämtern sowie Probleme mit der EDV-Software. Stichproben hätten gezeigt, dass jeder dritte bis zehnte Steuerbescheid, je nach Rechtsform und Veranlagung, fehlerhaft sei.

Fast täglich werden bei WW+KN Einsprüche gefertigt

Dementsprechend muss WW+KN fast täglich Einspruch gegen eingehende Steuerbescheide von Mandanten einlegen. Teilweise werden dabei nur Übertragungs- oder Rechenfehler angefochten, teilweise geht es dabei aber auch um nicht anerkannte Ergebnisse von Betriebsprüfungen oder um komplexe Rechtsfragen beziehungsweise um möglicherweise verfassungswidrige Steuervorschriften.

Aufgrund der Kanzleigröße von WW+KN und dem Umfang der bearbeiteten Fälle kann hier auf einen ausgedehnten Wissens- und Erfahrungsschatz zurückgegriffen werden, der den Mandanten bei der Führung von Einspruchsverfahren zugutekommt. Auch wird mit dem Mandanten stets im Vorfeld analysiert, welche Erfolgsaussichten sein Einspruch hat und ob ein gegebenenfalls erfolgloser Einspruch später mit einer Klage vor das Finanzgericht getragen werden sollte.