Führung von Einspruchsverfahren vor den Finanzämtern
WW+KN verfügt über eine große Erfahrung auf dem Gebiet der Einspruchsverfahren.
Im Steuerrecht wird das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren Einspruchsverfahren genannt. Hält der Steuerpflichtige einen gegen ihn ergangenen Steuerbescheid oder Haftungsbescheid für fehlerhaft, kann er schriftlich Einspruch einlegen. Einspruchsbehörde ist das Finanzamt, welches den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat. Aufgrund des Einspruchs überprüft das Finanzamt den Bescheid. Dabei gelten die Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend.