WW+KN ist nun
Baker Tilly

Seit dem 1. Januar 2024 ist WW+KN ein Teil der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly.
Top Steuerberater Regensburg

Für digitale Prozesse im Rechnungs­wesen sind wir Experten.

Schnitt­stellen anbinden, Massen­daten auswerten, Konsoli­dierungen und DATEV-Unternehmen-Online - damit kennen wir uns bestens aus.
Kolleginnen unterhalten sich

In einem professionellen Umfeld arbeiten

Auf hohem Niveau und in einem pro­fessio­nellen Umfeld arbeiten. Dazu genießen unsere Mitarbeiter ein angenehmes Betriebs­klima und flexible Arbeits­zeiten.

Erfolg ist für uns, wenn unsere Mandanten erfolgreich sind.

WW+KN – Ein Baker Tilly Unternehmen: Ihre Steuerberater in Regensburg und München

Die Steuerberater von WW+KN, einem Unternehmen von Baker Tilly, beraten in Regensburg und München Familienunternehmen, mittelständische Firmen, internationale Unternehmen sowie Erben und Vermögensübertragungen.

Die Schwerpunkte unserer Kanzlei liegen in den Bereichen Unternehmenssteuerrecht, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und internationales Steuerrecht.

Seit dem 1. Januar 2024 sind wir ein Teil von Baker Tilly Germany.

WW+KN – Ein Teil von Baker Tilly und Ihr Partner für steuerliche Lösungen

Unser engagiertes Team aus Steuerberatern ist darauf spezialisiert, Ihnen in sämtlichen steuerlichen Fragen zur Seite zu stehen. Mit einem tiefen Verständnis für die komplexen und sich ständig wandelnden Steuervorschriften sind wir bestens gerüstet, um Sie bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Situation zu unterstützen.

Als Teil von Baker Tilly arbeiten wir mit 1.740 Kolleginnen und Kollegen bundesweit an zehn Standorten zusammen. Unsere Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater bei Baker Tilly sind in den vier Bereichen Audit & Advisory, Tax, Legal und Consulting tätig. Baker Tilly gehört zu den führenden multidisziplinären Kanzleien und ist weltweit in mehr als 147 Ländern mit über 50.400 Mitarbeitenden vertreten.

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Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Steuerberatung für Unternehmen: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen und Chancen zur Steueroptimierung zu nutzen. Besonders spezialisiert sind wir auf Unternehmen des Mittelstands.
  • Buchhaltung und Reporting: Unsere Experten unterstützen Sie bei der Buchführung, Jahresabschlüssen und Reporting, um sicherzustellen, dass Sie stets den Überblick über Ihre finanzielle Lage behalten.
  • Steueroptimierung und -planung: Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Steuerbelastung zu reduzieren und langfristig von finanziellen Vorteilen zu profitieren.
  • Nachfolgeplanung: Die Übertragung von Vermögenswerten an die nächste Generation  ist ein bedeutsamer Schritt. Dieser sollte immer gut vorbereitet und sinnvoll strukturiert erfolgen. Wir unterstützen Sie hierbei mit unserer Expertise im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
  • Rechtsberatung (Legal): Bei Baker Tilly beraten unsere Rechtsanwälte rund um die verschiedensten Themen wie M&A, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Insolvenzrecht oder IT-Recht.

  • Wirtschaftsprüfung (Audit): Unsere Wirtschaftsprüfer bei Baker Tilly führen Jahresabschlussprüfungen, Sonderprüfungen oder Unternehmensbewertungen durch und Erstellen Gutachten nach IDW-Standard

     

Wen wir beraten – Vielfältige Expertise für verschiedene Mandanten

Unsere Steuerberatung in Regensburg bietet eine breite Palette an Dienstleistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse verschiedenster Mandanten zugeschnitten sind. Dank unserer fundierten Kenntnisse und langjährigen Erfahrung können wir gezielt auf die Anforderungen und Herausforderungen folgender Gruppen eingehen:

  • Mittelstand: Unternehmen des Mittelstands finden bei uns eine umfassende Beratung, um steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen und strategische Entscheidungen zu treffen.
  • Familienunternehmen: Wir unterstützen Familienunternehmen bei der langfristigen Steuerplanung und der Erhaltung des Familienerbes.
  • Immobilien/Real Estate: Im Immobiliensektor unterstützen wir bei der Optimierung der steuerlichen Aspekte von Investitionen und Transaktionen.
  • Unternehmer: Unternehmer erhalten von uns umfassende Beratung für die Optimierung ihrer persönlichen und geschäftlichen Steuerstrategien.
  • Family Offices: Wir unterstützen Family Offices bei der komplexen Aufgabe, Familienvermögen optimal zu verwalten und zu erhalten.
  • Familienstiftungen: Wir beraten bei der Errichtung und Verwaltung von Familienstiftungen und beraten zu steuerlichen Fragen.
  • Internationale Mandanten: Unsere Expertise erstreckt sich auch auf internationale steuerliche Angelegenheiten und unterstützt Mandanten bei grenzüberschreitenden Aktivitäten.
  • Unabhängig von Ihrer Branche oder Situation bieten wir Ihnen präzise steuerliche Beratung und Dienstleistungen, um Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.

Als Teil von Baker Tilly decken wir als eine der führenden multidisziplinären Kanzleien in Deutschland noch viele weitere Bereiche ab, die Sie auf www.bakertilly.de finden.

Über WW+KN - Ein Baker Tilly Unternehmen - Einblicke

News

14. August 2026

Wenn die Betriebsimmobilie zur Steuerfalle wird

Viele mittelständische Unternehmer besitzen neben ihrem Betrieb auch die Immobilie, in der das Unternehmen seinen Sitz oder eine Produktionsstätte hat. Häufig gehört das Grundstück dem Gesellschafter persönlich und die Firma nutzt es auf Basis eines Miet- oder Pachtvertrags. Steuerlich ist die Lage aber meist eine andere als erwartet: Es entsteht eine sogenannte Betriebsaufspaltung oder Sonderbetriebsvermögen.

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30. Juli 2026

Betriebsnachfolge: Das Zeitfenster wird knapp

Wer einen Betrieb an die nächste Generation weitergibt, kann dies heute weitgehend erbschaftsteuerfrei. Ob das so bleibt, ist offen: Das Bundesverfassungsgericht prüft noch in diesem Jahr, ob die großzügige Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Für Unternehmer und Familienunternehmen, die ihre Nachfolge planen, ist das elementar. Denn eine Übertragung zu Lebzeiten eröffnet Spielräume, die nach einer Reform möglicherweise wegfallen.

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29. Juli 2026

Markus Krinninger ist zurück: Willkommen im Team bei Baker Tilly

Stellen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein betriebliches Fahrzeug kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, so löst diese Zuwendung einen lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Vorteil aus. Dieses Merkblatt erklärt Ihnen, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Dienstwagennutzung bestehen und wie Arbeitnehmer diese optimal ausnutzen können. Einleitend wird im folgenden Kapitel dargestellt, wie Arbeitnehmer mit und ohne Dienstwagen ihre Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten abziehen können.

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22. Juni 2026

Wenn der Nachfolger von außen kommt

Der Verkauf des eigenen Unternehmens an einen Außenstehenden galt lange als Eingeständnis des Scheiterns. Wer seinen Betrieb nicht in der Familie weitergeben oder einem langjährigen Mitarbeiter übertragen konnte, der hatte – so die landläufige Wahrnehmung – etwas falsch gemacht. Diese Sichtweise hat sich gewandelt. In vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt schlicht der eine Nachfolger, der bereit und in der Lage wäre, die Verantwortung zu übernehmen.

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26. Mai 2026

Strukturen müssen im Unternehmen gelebt werden

Bundesweit gab es 2025 so viele Firmeninsolvenzen wie seit 20 Jahren nicht mehr. Laut Statistik wurden insgesamt 17.604 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften verzeichnet. Davon waren rund 170.000 Arbeitsplätze betroffen. Frühindikatoren deuten darauf hin, dass sich diese Entwicklung dieses Jahr fortsetzt.

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29. April 2026

Struktur schützt Vermögen in Familienunternehmen

Geopolitische Spannungen, protektionistische Tendenzen und strukturelle Veränderungen stellen viele mittelständische Unternehmen aktuell vor erhebliche Herausforderungen, so beispielsweise in der Automobilindustrie oder im Maschinenbau.

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26. März 2026

Wenn Familienunternehmen verkauft werden

Der Verkauf eines Unternehmens ist für viele mittelständische Unternehmer eine der größten Entscheidungen ihrer beruflichen Laufbahn. Besonders in familiengeführten Betrieben geht es dabei nicht nur um wirtschaftliche Fragen, sondern auch um persönliche Bindungen, Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und die Zukunft des eigenen Lebenswerks.

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26. Februar 2026

Holding vor dem Exit – sinnvoll oder überschätzt?

Die Holding-GmbH gilt im Mittelstand häufig als Königsweg – insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen, Vermögensschutz oder Reinvestitionen. Nicht selten entsteht dabei der Eindruck, eine Holdingstruktur sei grundsätzlich überlegen. Die Holding ist allerdings kein Standardmodell, sondern ein strategisches Instrument, dessen Nutzen stark vom Einzelfall abhängt.

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28. Januar 2026

Unternehmensstruktur ist Chefsache – gerade im Mittelstand

Viele mittelständische Unternehmen sind über Jahrzehnte erfolgreich gewachsen. Ihre Unternehmensstruktur hingegen entstand dabei häufig historisch – vom Einzelunternehmen über die GmbH bis hin zu ergänzten Immobilien oder Beteiligungen.

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23. Dezember 2025

Kein Nachfolger oder Druck von außen: Welche Optionen bleiben

In vielen mittelständischen Familienunternehmen stellt sich früher oder später eine grundlegende Frage: Wie geht es weiter, wenn es der Unternehmer nicht mehr in dieser Form tun kann oder will?

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27. November 2025

Betriebsimmobilien im Mittelstand richtig strukturieren

Betriebsimmobilien gehören im Mittelstand oft zu den wertvollsten Vermögensbestandteilen. Werkstätten, Lager oder Bürogebäude sind über Jahre gewachsen und werden oft noch direkt von der operativen GmbH gehalten. Spätestens bei Nachfolge, Verkauf oder Umstrukturierung stellt sich jedoch die Frage, ob die Immobilie im Unternehmen bleiben oder in eine separate Gesellschaft überführt werden soll. Eine durchdachte Strukturierung kann steuerliche Vorteile und Haftungsschutz bieten.

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28. Oktober 2025

Struktur schafft Spielräume: Die Holding

Die Trennung von operativem Geschäft und Vermögenssphäre ist ein zentrales Thema in der Strukturierung mittelständischer Unternehmensgruppen – insbesondere auch im Vorfeld von Beteiligungsverkäufen, Reinvestitionen oder Nachfolgelösungen.

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26. September 2025

Immobilien vom Betrieb trennen – ohne Steuern

Nicht immer will der Käufer eines Unternehmens das Betriebsgebäude mit übernehmen. Umgekehrt besteht bei familieninterner Nachfolge häufig der Wunsch, die Immobilie beim Übergeber zu behalten, beispielsweise zur Vermietung oder Vermögenssicherung. In beiden Fällen stellt sich jedoch ein Problem dar: Die Immobilie ist eng mit dem Betrieb verknüpft und steuerlich betrachtet Teil des Betriebsvermögens.

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26. August 2025

Wenn Investoren anklopfen: Was tun?

Verkaufsprozesse starten nicht immer geplant, oft beginnt alles mit einer unerwarteten Anfrage. Beteiligungsgesellschaften, M&A-Berater oder strategische Investoren treten zunehmend direkt an mittelständische Unternehmen heran. Wer in einer solchen Situation unvorbereitet reagiert, riskiert, früh in eine unausgewogene Verhandlungssituation zu geraten.

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15. Juli 2025

Nachfolge ohne Familie: Wenn der Verkauf die Lösung ist

Immer mehr mittelständische Familienunternehmen befassen sich mit der Möglichkeit eines Unternehmensverkaufs – sei es im Rahmen der Nachfolge, aus strategischen Gründen oder auf Anfrage von Investoren. Was viele Unternehmer unterschätzen: Der Verkauf eines Unternehmens ist nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung, sondern ein vielschichtiger steuerlicher, rechtlicher und finanzieller Prozess.

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3. Juni 2025

Nachfolge im Familienunternehmen: intern oder extern?

Viele mittelständische Unternehmen stehen vor der Frage, wie die Unternehmensnachfolge strukturiert werden kann. „In der Praxis erleben wir zunehmend, dass die Weitergabe innerhalb der Familie keine Selbstverständlichkeit mehr ist, sei es aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly. Gleichzeitig verändern sich Geschäftsmodelle, der Fachkräftemangel nimmt zu und der Wettbewerb stellt neue Anforderungen an Struktur und Investitionskraft.

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9. Mai 2025

Zugewinn bei der Erbschaftsteuer nutzen

Wenn ein Ehepartner stirbt oder bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen werden soll, stellt sich oft die Frage nach der steuerlich günstigsten Lösung. Vielen ist nicht bewusst: Wer als Ehepaar strategisch plant, kann sowohl bei der Schenkung- als auch bei der Erbschaftsteuer erhebliche Steuerzahlungen vermeiden. Zwei zentrale Instrumente dabei sind der Wechsel des Güterstands – auch Güterstandsschaukel genannt – und der Zugewinnausgleich im Falle einer Erbschaft.

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28. März 2025

Den Pflichtteil bei der Erbschaftsteuer einsetzen

„Der erbrechtliche Pflichtteilsanspruch wird oftmals negativ gesehen, doch dabei kann er in einigen Fällen erbschaftsteuerlich aktiv zur Steueroptimierung genutzt werden“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly. Der erbrechtliche Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch in § 2303 BGB, der bestimmten Personen zusteht, wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wurden. Demzufolge kann der Erblasser zwar frei entscheiden, wem er sein Vermögen vermachen möchte, bestimmte Personen haben allerdings dennoch Anspruch auf einen Teil des Erbes.

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22. Januar 2025

Das „Supervermächtnis“ bei der Erbschaftsteuer

„Zur eigenen Absicherung wollen sich Ehegatten häufig gegenseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig erbschaftsteuerliche Vorteile nutzen“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly. Was sich nach der Quadratur des Kreises anhört, kann durch ein sogenanntes „Supervermächtnis“ tatsächlich erreicht werden.

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8. Januar 2025

Erbschaftsteuer mit „Kettenschenkung“ reduzieren

Mit steigenden Immobilienwerten und wachsendem Vermögen rücken sogenannte „Kettenschenkungen“ immer mehr in den Fokus der steueroptimalen Nachfolgegestaltung. Von einer Kettenschenkung spricht man, wenn Vermögen zunächst an eine Person verschenkt wird, die es zeitnah an eine andere Person weiterverschenkt. „Ziel dieser Vorgehensweise ist, dass erbschaftsteuerliche Freibeträge beziehungsweise die Erbschaftsteuerprogression optimal genutzt und überflüssige Erbschaftsteuerzahlungen vermieden werden“, erläutert Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly.

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