WW+KN ist nun
Baker Tilly

Seit dem 1. Januar 2024 ist WW+KN ein Teil der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly.
Top Steuerberater Regensburg

Für digitale Prozesse im Rechnungs­wesen sind wir Experten.

Schnitt­stellen anbinden, Massen­daten auswerten, Konsoli­dierungen und DATEV-Unternehmen-Online - damit kennen wir uns bestens aus.
Kolleginnen unterhalten sich

In einem professionellen Umfeld arbeiten

Auf hohem Niveau und in einem pro­fessio­nellen Umfeld arbeiten. Dazu genießen unsere Mitarbeiter ein angenehmes Betriebs­klima und flexible Arbeits­zeiten.

Erfolg ist für uns, wenn unsere Mandanten erfolgreich sind.

WW+KN – Ein Baker Tilly Unternehmen: Ihre Steuerberater in Regensburg und München

Die Steuerberater von WW+KN, einem Unternehmen von Baker Tilly, beraten in Regensburg und München Familienunternehmen, mittelständische Firmen, internationale Unternehmen sowie Erben und Vermögensübertragungen.

Die Schwerpunkte unserer Kanzlei liegen in den Bereichen Unternehmenssteuerrecht, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und internationales Steuerrecht.

Seit dem 1. Januar 2024 sind wir ein Teil von Baker Tilly Germany.

Steuerberatung

WW+KN – Ein Teil von Baker Tilly und Ihr Partner für steuerliche Lösungen

Unser engagiertes Team aus Steuerberatern ist darauf spezialisiert, Ihnen in sämtlichen steuerlichen Fragen zur Seite zu stehen. Mit einem tiefen Verständnis für die komplexen und sich ständig wandelnden Steuervorschriften sind wir bestens gerüstet, um Sie bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Situation zu unterstützen.

Als Teil von Baker Tilly arbeiten wir mit 1.500 Kolleginnen und Kollegen bundesweit an zehn Standorten zusammen. Unsere Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater bei Baker Tilly sind in den vier Bereichen Audit & Advisory, Tax, Legal und Consulting tätig. Baker Tilly gehört zu den führenden multidisziplinären Kanzleien und ist weltweit in mehr als 140 Ländern mit über 41.000 Mitarbeitenden vertreten.

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Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Steuerberatung für Unternehmen: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen und Chancen zur Steueroptimierung zu nutzen. Besonders spezialisiert sind wir auf Unternehmen des Mittelstands.
  • Buchhaltung und Reporting: Unsere Experten unterstützen Sie bei der Buchführung, Jahresabschlüssen und Reporting, um sicherzustellen, dass Sie stets den Überblick über Ihre finanzielle Lage behalten.
  • Steueroptimierung und -planung: Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Steuerbelastung zu reduzieren und langfristig von finanziellen Vorteilen zu profitieren.
  • Nachfolgeplanung: Die Übertragung von Vermögenswerten an die nächste Generation  ist ein bedeutsamer Schritt. Dieser sollte immer gut vorbereitet und sinnvoll strukturiert erfolgen. Wir unterstützen Sie hierbei mit unserer Expertise im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
  • Rechtsberatung (Legal): Bei Baker Tilly beraten unsere Rechtsanwälte rund um die verschiedensten Themen wie M&A, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Insolvenzrecht oder IT-Recht.

  • Wirtschaftsprüfung (Audit): Unsere Wirtschaftsprüfer bei Baker Tilly führen Jahresabschlussprüfungen, Sonderprüfungen oder Unternehmensbewertungen durch und Erstellen Gutachten nach IDW-Standard

     

Wen wir beraten – Vielfältige Expertise für verschiedene Mandanten

Unsere Steuerberatung in Regensburg bietet eine breite Palette an Dienstleistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse verschiedenster Mandanten zugeschnitten sind. Dank unserer fundierten Kenntnisse und langjährigen Erfahrung können wir gezielt auf die Anforderungen und Herausforderungen folgender Gruppen eingehen:

  • Mittelstand: Unternehmen des Mittelstands finden bei uns eine umfassende Beratung, um steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen und strategische Entscheidungen zu treffen.
  • Familienunternehmen: Wir unterstützen Familienunternehmen bei der langfristigen Steuerplanung und der Erhaltung des Familienerbes.
  • Immobilien/Real Estate: Im Immobiliensektor unterstützen wir bei der Optimierung der steuerlichen Aspekte von Investitionen und Transaktionen.
  • Unternehmer: Unternehmer erhalten von uns umfassende Beratung für die Optimierung ihrer persönlichen und geschäftlichen Steuerstrategien.
  • Family Offices: Wir unterstützen Family Offices bei der komplexen Aufgabe, Familienvermögen optimal zu verwalten und zu erhalten.
  • Familienstiftungen: Wir beraten bei der Errichtung und Verwaltung von Familienstiftungen und beraten zu steuerlichen Fragen.
  • Internationale Mandanten: Unsere Expertise erstreckt sich auch auf internationale steuerliche Angelegenheiten und unterstützt Mandanten bei grenzüberschreitenden Aktivitäten.
  • Unabhängig von Ihrer Branche oder Situation bieten wir Ihnen präzise steuerliche Beratung und Dienstleistungen, um Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.

Als Teil von Baker Tilly decken wir als eine der führenden multidisziplinären Kanzleien in Deutschland noch viele weitere Bereiche ab, die Sie auf www.bakertilly.de finden.

Über WW+KN - Ein Baker Tilly Unternehmen - Einblicke

News

24. September 2024

Pflichtteil geschickt einsetzen

„Der erbrechtliche Pflichtteilsanspruch wird oftmals negativ betrachtet, wobei er in einigen Fällen erbschaftsteuerlich aktiv zur Steueroptimierung genutzt werden kann“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly. Der erbrechtliche Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch in § 2303 BGB, der bestimmten Personen zusteht, wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wurden. Das bedeutet, dass der Erblasser zwar frei entscheiden kann, wem er sein Vermögen vermachen möchte, aber bestimmte Personen dennoch Anspruch auf einen Teil des Erbes haben.

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1. August 2024

Strategien zur Optimierung der Erbschaftsteuer

„Die Erbschaft- und Schenkungsteuer löst im Einzelfall meist die höchsten Zahlungsverpflichtungen aller Steuerarten aus“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly. Ein einziges Ereignis – wie eine Erbschaft oder eine Schenkung – kann Steuerzahlungen von vielen tausend Euro oder sogar hunderttausenden Euro zur Folge haben. Viele Familien stellen sich daher die Frage, wie man einen Nachlass so optimieren kann, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen auf das erforderliche Mindestmaß reduziert werden.

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3. Juli 2024

Effiziente Firmenstrukturen mit einer Holding

Die Holding-GmbH als Steuersparmodell für jeden? In den sozialen Medien werden oft Steuergestaltungen mit Firmenstrukturen propagiert, die jedoch teils unrealistisch sind oder erst für Unternehmen ab einer bestimmten Größe sinnvoll werden. Dies liegt daran, dass erst ab einer gewissen Unternehmensgröße die möglichen Steuervorteile die Verwaltungs- und Gestaltungskosten übersteigen können. Um ein realistisches Bild der Vorteile und der Umsetzbarkeit solcher Strukturen zu vermitteln, ist es wichtig, die Funktionsweise und strategischen Vorteile von Holdingstrukturen genauer zu betrachten.

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28. Mai 2024

Teure Fehler beim Unternehmensverkauf meiden

Immer mehr Unternehmer denken über den Verkauf ihres Unternehmens nach. Das belegt eine aktuelle Studie der Zeppelin Universität, welche Ende des Jahres 2023 im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen durchgeführt wurde. Demnach ziehen unter den 440 befragten jungen Nachfolgern inzwischen 23 Prozent den Verkauf des Familienunternehmens in Betracht, was einen Anstieg von neun Prozentpunkten gegenüber der letzten Erhebung vor drei Jahren ausmacht. „Diese Zahlen spiegeln einen wachsenden Trend wider, der durch spektakuläre Fälle wie beispielsweise den des Familienunternehmens Viessmann verstärkt wird“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly.

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7. Mai 2024

Nachhaltigkeit als unternehmerischer Erfolgsfaktor

Die Transformation insbesondere der realwirtschaftlichen Unternehmen dahin, dass CO2-Emissionen weiter reduziert und schädliche Auswirkungen auf die Umwelt möglichst vermieden werden, ist eine der zentralen Aufgaben der Gegenwart. Für die Unternehmen bedeutet dies, sich über die eigene Rolle in diesem Zusammenhang klar zu werden, die individuellen Ambitionen und Ziele zu definieren und eine darauf abgestimmte Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln. Diese Strategie ist Grundlage der Transformationsplanung und wird Schritt für Schritt im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation verankert. Zu den entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen gehört regelmäßig auch die Einrichtung einer spezialisierten „ESG-Funktion“ als Schnittstelle und Katalysator im Unternehmen.

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28. April 2024

Erbschaftsteuerliche Vorteile für Firmennachfolger

„Betriebliches und freiberufliches Vermögen wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly. Der Gesetzgeber will Betriebe und Unternehmen während einer Generationsübergabe vor möglichen Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen schützen. Dafür hat er spezielle Vergünstigungen, sogenannte „Verschonungen“ eingeführt.

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20. März 2024

Cyberkriminelle im Darknet live erleben

Baker Tilly informiert über Cybersecurity und lädt Unternehmen am 11. Juni in die Kanzlei in Regensburg ein.

Die Bedrohungen im digitalen Raum nehmen unaufhörlich zu. Mittelständische und große Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Daten und Systeme vor Cyberangriffen zu schützen. „Angesichts dieser ständigen Gefahr wollen wir die Unternehmen über aktuelle präventive Maßnahmen und Handlungsweisen im Falle eines Angriffs informieren“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly.

Das Regensburger Büro der bundesweit tätigen, multidisziplinären Kanzlei lädt in diesem Zusammenhang zu einer exklusiven Veranstaltung zum Thema Cybersecurity am 11. Juni ein. Hier können sich alle Teilnehmer von führenden Experten auf dem Gebiet informieren lassen. Sie erhalten Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Strategien zur Cyberabwehr.

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22. Dezember 2023

BAKER TILLY INTEGRIERT STEUERKANZLEI WW+KN

Die renommierte Regensburger Steuerkanzlei WW+KN wird sich zum Jahreswechsel 2023/24 der internationalen Beratungsgesellschaft Baker Tilly anschließen. Baker Tilly integriert damit rund 40 neue Mitarbeiter – davon zehn Steuerberater. StB Matthias Winkler (47), StB Kerstin Winkler (48) sowie StB Marcel Radke (37) starten als neue Partner bei Baker Tilly; StB Lydia Albert (29) und StB Florian Niebler (30) werden künftig als Direktoren bei Baker Tilly agieren. Im Bereich Recht & Steuern wächst Baker Tilly damit deutschlandweit auf knapp 670 Mitarbeiter. Das Regensburger WW+KN-Büro wird in den bisherigen Räumlichkeiten verbleiben und organisatorisch dem Baker Tilly-Standort München zugeordnet.

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22. Dezember 2023

Baker Tilly integriert Steuerkanzlei WW+KN

Die renommierte Regensburger Steuerkanzlei WW+KN wird sich zum Jahreswechsel der internationalen Beratungsgesellschaft Baker Tilly anschließen. Baker Tilly integriert damit rund 40 neue Mitarbeiter – davon zehn Steuerberater. StB Matthias Winkler (47), StB Kerstin Winkler (48) sowie StB Marcel Radke (37) starten als neue Partner bei Baker Tilly; StB Lydia Albert (29) und StB Florian Niebler (30) werden künftig als Direktoren bei Baker Tilly agieren. Im Bereich Recht & Steuern wächst Baker Tilly damit deutschlandweit auf knapp 670 Mitarbeiter. Das Regensburger WW+KN-Büro wird in den bisherigen Räumlichkeiten verbleiben und organisatorisch dem Baker Tilly-Standort München zugeordnet.

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7. Dezember 2023
Matthias Winkler

Vererben und Verschenken werden stetig teurer

„Aufgrund der anhaltend hohen Inflationsraten werden Verschenken und Vererben immer teurer“, stellt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN, fest. Der Erbschaftsteuerexperte rät deshalb, Steuerfreibeträge frühzeitig, also vorausschauend, und effizient zu nutzen.

Vor gut 15 Jahren waren die erbschaftsteuerlichen Freibeträge auf 500.000 Euro für Ehegatten, auf 400.000 Euro für Kinder und auf 200.000 Euro für Enkel angehoben worden. Während die Freibeträge seither gleich blieben, hat sich der Verbraucherpreisindex seit dem Stichtag am 1. Januar 2009 jedoch um mehr als 30 Prozent erhöht. „Diese Schere ist natürlich besonders signifikant im Verhältnis zu den Immobilienwerten, die seit 2009 je nach Region um 50 bis 100 Prozent gestiegen sind“, sagt Winkler.

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27. September 2023
Matthias Winkler

Ehegatten-Testament bringt oft hohe Steuern

Beim sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder des Paares werden dabei erst als Schlusserben berücksichtigt. Vielfach fertigen Ehepaare bereits bei der Heirat ein solches „Berliner Testament“, das dann jahrzehntelang unverändert bleibt. Steuerberater und Erbschaftsteuerexperte Matthias Winkler empfiehlt jedoch, das Testament mit der sich in den meisten Fällen über Jahrzehnte veränderten Lebens- und Vermögenssituation abzugleichen und dieser gegebenenfalls anzupassen. „Gerade mit steigendem Vermögen und steigendem Lebensalter kann es aus erbschaftsteuerlicher Sicht Sinn machen, das einmal abgefasste Testament zu ändern“, sagt Diplom-Finanzwirt Winkler, Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN.

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25. August 2023
Matthias Winkler

Immobilienbewertung bei der Erbschaftsteuer

„Häufig ist Grundstückseigentümern unklar, wie der Wert ihrer Immobilien für erbschaftsteuerliche Zwecke ermittelt wird“, berichtet Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. Ziel des Gesetzgebers ist es, Immobilien bei der Erbschaftsteuer mit dem Verkehrswert zu ermitteln. Die Ermittlung des Verkehrswerts stellt dabei eine besondere Herausforderung dar, wenn es im Markt keine oder nur wenig vergleichbare Verkäufe von Immobilien gibt. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber Ende 2022 auch einige Änderungen bei der erbschaftsteuerlichen Immobilienbewertung eingeführt. Diese sollen eine verkehrswertnähere Bewertung für Vermögensübertragungen nach dem 1. Januar 2023 gewährleisten.

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27. Juli 2023
Matthias Winkler

Erbschaftsteuerliche Vorteile für Firmennachfolger

„Betriebliches und freiberufliches Vermögen wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. Der Gesetzgeber möchte Betriebe und Firmen bei einer Generationennachfolge nicht durch anfallende Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen gefährden, weshalb er verschiedene Vergünstigungen eingeführt hat. Man spricht hier von sogenannten „Verschonungen“. Die Regelungen für Firmenvermögen sind immer wieder im Fokus der verfassungsrechtlichen Beurteilung und wurden letztmals Ende 2019 angepasst.

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30. Juni 2023
Matthias Winkler

Immobilien unter Nießbrauch übergeben

„Immobilien werden aus schenkungsteuerlichen Gründen häufig schon vorzeitig unter Nießbrauchsvorbehalt übergeben. Denn Erben von Immobilien werden sehr oft mit unerwartet hohen Erbschafsteuerzahlungen konfrontiert“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN, und ergänzt: „Mit einem Nießbrauchsvorbehalt lässt sich die Schenkungsteuer oft substantiell reduzieren. Allerdings stellen wir fest, dass diese Möglichkeit noch viel zu wenig ausgeschöpft wird.“

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29. Juni 2023
Matthias Winkler

Schenkungsteuerliche Güterstandsschaukel

„Bei der Schenkungsteuerplanung für Ehegatten mit unterschiedlich hohen Vermögen bietet es sich oft an, den Güterstand zu verändern“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. In der Beratungspraxis werde vor der sogenannten „Güterstandsschaukel“ aber oft zurückgeschreckt. Zu Unrecht meint der Erbschaftsteuerexperte, könne so doch schenkungsteuerfrei Vermögen von einem Ehegatten auf den anderen übertragen werden. Insbesondere bei Vermögensübertragungen an Kinder würden dadurch zusätzliche Handlungsspielräume eröffnet.

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24. April 2023
Matthias Winkler

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer aktiv nutzen

Während die Preise fortlaufend steigen und insbesondere auch Immobilien in den vergangenen Jahren stark an Wert gewonnen haben, sind die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge seit dem Jahr 2009 unverändert geblieben. Zum 1. Januar 2023 hatte das Bundesfinanzministerium zwar eine inflationsbedingte Anhebung der Freibeträge um 25 Prozent vorgeschlagen, doch die Initiative scheiterte vergangenes Jahr im Bundesrat. Nur Bayern und Hessen stimmten für das Vorhaben, alle anderen 14 Bundesländer dagegen.

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29. März 2023
Matthias Winkler

Strategien zur Optimierung der Erbschaftsteuer

„Die Erbschaft- und Schenkungsteuer löst im Einzelfall meist die höchsten Zahlungsverpflichtungen aller Steuerarten aus“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN.

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27. Februar 2023
Matthias Winkler

Das „Supervermächtnis“ bei der Erbschaftsteuer

„Zur eigenen Absicherung wollen sich Ehegatten häufig gegenseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig erbschaftsteuerliche Vorteile nutzen“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. Was sich nach der Quadratur des Kreises anhört, kann durch ein sogenanntes „Supervermächtnis“ tatsächlich erreicht werden.

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30. Januar 2023
Matthias Winkler

Erbschaftsteuer: Was nun?

„Kurz vor Weihnachten schlug die überraschende Anhebung der erbschaftsteuerlichen Immobilienwerte hohe Wellen, während aber die diskutierte Erhöhung der Freibeträge dann gescheitert ist“

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27. Dezember 2022
Matthias Winkler

Ehegatten-Testament steuerlich oft ungünstig

Beim sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder der Ehegatten werden dabei erst als Schlusserben berücksichtigt.

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