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30. Juni 2023

Immobilien unter Nießbrauch übergeben

Beratertipp der Steuerkanzlei WW+KN: Schenkungsteuervorteile des Nießbrauchs

 

„Immobilien werden aus schenkungsteuerlichen Gründen häufig schon vorzeitig unter Nießbrauchsvorbehalt übergeben. Denn Erben von Immobilien werden sehr oft mit unerwartet hohen Erbschafsteuerzahlungen konfrontiert“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN, und ergänzt: „Mit einem Nießbrauchsvorbehalt lässt sich die Schenkungsteuer oft substantiell reduzieren. Allerdings stellen wir fest, dass diese Möglichkeit noch viel zu wenig ausgeschöpft wird.“

 

Gerade Immobilien bieten eine günstige Ausgangslage für eine steueroptimierte Schenkung unter Vorbehaltsnießbrauch. Dabei übertragen in der Regel Eltern ihre Immobilie schon zu Lebzeiten an ihr Kind, behalten sich aber den Nießbrauch vor. Das Nießbrauchsrecht wird im Grundbuch eingetragen und sichert damit den Übergeber ab. Das ist in der Regel ein Elternteil oder beide Eltern zusammen. Sie können so die Immobilie selbst nutzen oder vermieten, wobei ihnen die Mieteinnahmen weiter zufließen. Während das Nutzungsrecht bei ihnen verleibt, geht das Eigentum an der Immobilie schon auf den Beschenkten über.

 

Genau hierin liegt der schenkungsteuerliche Vorteil: Während dem Übergeber noch alle Einnahmen aus der Immobilie zufließen oder er diese selbst nutzen kann, erhält der Beschenkte schon das Eigentum übertragen. Diese Schenkung kann beim Beschenkten mit den alle zehn Jahre nutzbaren steuerlichen Freibeträgen verrechnet werden. Vorteilhaft ist hierbei, dass der kapitalisierte Barwert des Nießbrauchs den Verkehrswert der Immobilie für schenkungsteuerliche Zwecke vermindert. Der Beschenkte erhält auf diese Weise nur die „Substanz“ der Immobilie übertragen. „Je früher eine Immobilie unter Vorbehaltsnießbrauch übergeben wird, umso niedriger fällt der schenkungsteuerliche Wert aus“, erklärt WW+KN-Steuerexperte Winkler.

(Quelle: WW+KN GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg, www.wwkn.de, regensburg@wwkn.de)