Freibeträge bei der Erbschaftsteuer aktiv nutzen
Während die Preise fortlaufend steigen und insbesondere auch Immobilien in den vergangenen Jahren stark an Wert gewonnen haben, sind die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge seit dem Jahr 2009 unverändert geblieben. Zum 1. Januar 2023 hatte das Bundesfinanzministerium zwar eine inflationsbedingte Anhebung der Freibeträge um 25 Prozent vorgeschlagen, doch die Initiative scheiterte vergangenes Jahr im Bundesrat. Nur Bayern und Hessen stimmten für das Vorhaben, alle anderen 14 Bundesländer dagegen.