Wenn die Betriebsimmobilie zur Steuerfalle wird
Viele mittelständische Unternehmer besitzen neben ihrem Betrieb auch die Immobilie, in der das Unternehmen seinen Sitz oder eine Produktionsstätte hat. Häufig gehört das Grundstück dem Gesellschafter persönlich und die Firma nutzt es auf Basis eines Miet- oder Pachtvertrags. Steuerlich ist die Lage aber meist eine andere als erwartet: Es entsteht eine sogenannte Betriebsaufspaltung oder Sonderbetriebsvermögen.