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24. September 2024

Pflichtteil geschickt einsetzen

„Der erbrechtliche Pflichtteilsanspruch wird oftmals negativ betrachtet, wobei er in einigen Fällen erbschaftsteuerlich aktiv zur Steueroptimierung genutzt werden kann“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly. Der erbrechtliche Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch in § 2303 BGB, der bestimmten Personen zusteht, wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wurden. Das bedeutet, dass der Erblasser zwar frei entscheiden kann, wem er sein Vermögen vermachen möchte, aber bestimmte Personen dennoch Anspruch auf einen Teil des Erbes haben.

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1. August 2024

Strategien zur Optimierung der Erbschaftsteuer

„Die Erbschaft- und Schenkungsteuer löst im Einzelfall meist die höchsten Zahlungsverpflichtungen aller Steuerarten aus“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly. Ein einziges Ereignis – wie eine Erbschaft oder eine Schenkung – kann Steuerzahlungen von vielen tausend Euro oder sogar hunderttausenden Euro zur Folge haben. Viele Familien stellen sich daher die Frage, wie man einen Nachlass so optimieren kann, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen auf das erforderliche Mindestmaß reduziert werden.

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3. Juli 2024

Effiziente Firmenstrukturen mit einer Holding

Die Holding-GmbH als Steuersparmodell für jeden? In den sozialen Medien werden oft Steuergestaltungen mit Firmenstrukturen propagiert, die jedoch teils unrealistisch sind oder erst für Unternehmen ab einer bestimmten Größe sinnvoll werden. Dies liegt daran, dass erst ab einer gewissen Unternehmensgröße die möglichen Steuervorteile die Verwaltungs- und Gestaltungskosten übersteigen können. Um ein realistisches Bild der Vorteile und der Umsetzbarkeit solcher Strukturen zu vermitteln, ist es wichtig, die Funktionsweise und strategischen Vorteile von Holdingstrukturen genauer zu betrachten.

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28. Mai 2024

Teure Fehler beim Unternehmensverkauf meiden

Immer mehr Unternehmer denken über den Verkauf ihres Unternehmens nach. Das belegt eine aktuelle Studie der Zeppelin Universität, welche Ende des Jahres 2023 im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen durchgeführt wurde. Demnach ziehen unter den 440 befragten jungen Nachfolgern inzwischen 23 Prozent den Verkauf des Familienunternehmens in Betracht, was einen Anstieg von neun Prozentpunkten gegenüber der letzten Erhebung vor drei Jahren ausmacht. „Diese Zahlen spiegeln einen wachsenden Trend wider, der durch spektakuläre Fälle wie beispielsweise den des Familienunternehmens Viessmann verstärkt wird“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly.

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7. Mai 2024

Nachhaltigkeit als unternehmerischer Erfolgsfaktor

Die Transformation insbesondere der realwirtschaftlichen Unternehmen dahin, dass CO2-Emissionen weiter reduziert und schädliche Auswirkungen auf die Umwelt möglichst vermieden werden, ist eine der zentralen Aufgaben der Gegenwart. Für die Unternehmen bedeutet dies, sich über die eigene Rolle in diesem Zusammenhang klar zu werden, die individuellen Ambitionen und Ziele zu definieren und eine darauf abgestimmte Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln. Diese Strategie ist Grundlage der Transformationsplanung und wird Schritt für Schritt im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation verankert. Zu den entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen gehört regelmäßig auch die Einrichtung einer spezialisierten „ESG-Funktion“ als Schnittstelle und Katalysator im Unternehmen.

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28. April 2024

Erbschaftsteuerliche Vorteile für Firmennachfolger

„Betriebliches und freiberufliches Vermögen wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly. Der Gesetzgeber will Betriebe und Unternehmen während einer Generationsübergabe vor möglichen Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen schützen. Dafür hat er spezielle Vergünstigungen, sogenannte „Verschonungen“ eingeführt.

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20. März 2024

Cyberkriminelle im Darknet live erleben

Baker Tilly informiert über Cybersecurity und lädt Unternehmen am 11. Juni in die Kanzlei in Regensburg ein.

Die Bedrohungen im digitalen Raum nehmen unaufhörlich zu. Mittelständische und große Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Daten und Systeme vor Cyberangriffen zu schützen. „Angesichts dieser ständigen Gefahr wollen wir die Unternehmen über aktuelle präventive Maßnahmen und Handlungsweisen im Falle eines Angriffs informieren“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly.

Das Regensburger Büro der bundesweit tätigen, multidisziplinären Kanzlei lädt in diesem Zusammenhang zu einer exklusiven Veranstaltung zum Thema Cybersecurity am 11. Juni ein. Hier können sich alle Teilnehmer von führenden Experten auf dem Gebiet informieren lassen. Sie erhalten Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Strategien zur Cyberabwehr.

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22. Dezember 2023

BAKER TILLY INTEGRIERT STEUERKANZLEI WW+KN

Die renommierte Regensburger Steuerkanzlei WW+KN wird sich zum Jahreswechsel 2023/24 der internationalen Beratungsgesellschaft Baker Tilly anschließen. Baker Tilly integriert damit rund 40 neue Mitarbeiter – davon zehn Steuerberater. StB Matthias Winkler (47), StB Kerstin Winkler (48) sowie StB Marcel Radke (37) starten als neue Partner bei Baker Tilly; StB Lydia Albert (29) und StB Florian Niebler (30) werden künftig als Direktoren bei Baker Tilly agieren. Im Bereich Recht & Steuern wächst Baker Tilly damit deutschlandweit auf knapp 670 Mitarbeiter. Das Regensburger WW+KN-Büro wird in den bisherigen Räumlichkeiten verbleiben und organisatorisch dem Baker Tilly-Standort München zugeordnet.

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7. Dezember 2023
Matthias Winkler

Vererben und Verschenken werden stetig teurer

„Aufgrund der anhaltend hohen Inflationsraten werden Verschenken und Vererben immer teurer“, stellt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN, fest. Der Erbschaftsteuerexperte rät deshalb, Steuerfreibeträge frühzeitig, also vorausschauend, und effizient zu nutzen.

Vor gut 15 Jahren waren die erbschaftsteuerlichen Freibeträge auf 500.000 Euro für Ehegatten, auf 400.000 Euro für Kinder und auf 200.000 Euro für Enkel angehoben worden. Während die Freibeträge seither gleich blieben, hat sich der Verbraucherpreisindex seit dem Stichtag am 1. Januar 2009 jedoch um mehr als 30 Prozent erhöht. „Diese Schere ist natürlich besonders signifikant im Verhältnis zu den Immobilienwerten, die seit 2009 je nach Region um 50 bis 100 Prozent gestiegen sind“, sagt Winkler.

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Matthias Winkler
Diplom-Finanzwirt
Steuerberater
Fachberater IntStR

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