Den Pflichtteil bei der Erbschaftsteuer einsetzen
„Der erbrechtliche Pflichtteilsanspruch wird oftmals negativ gesehen, doch dabei kann er in einigen Fällen erbschaftsteuerlich aktiv zur Steueroptimierung genutzt werden“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly. Der erbrechtliche Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch in § 2303 BGB, der bestimmten Personen zusteht, wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wurden. Demzufolge kann der Erblasser zwar frei entscheiden, wem er sein Vermögen vermachen möchte, bestimmte Personen haben allerdings dennoch Anspruch auf einen Teil des Erbes.