Erbschaftsteuer mit „Kettenschenkung“ reduzieren
Mit steigenden Immobilienwerten und wachsendem Vermögen rücken sogenannte „Kettenschenkungen“ immer mehr in den Fokus der steueroptimalen Nachfolgegestaltung. Von einer Kettenschenkung spricht man, wenn Vermögen zunächst an eine Person verschenkt wird, die es zeitnah an eine andere Person weiterverschenkt. „Ziel dieser Vorgehensweise ist, dass erbschaftsteuerliche Freibeträge beziehungsweise die Erbschaftsteuerprogression optimal genutzt und überflüssige Erbschaftsteuerzahlungen vermieden werden“, erläutert Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly.