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26. November 2024

Immobilienbewertung bei der Erbschaftsteuer

„Grundstückseigentümern ist häufig unklar, wie der Wert ihrer Immobilien für erbschaftsteuerliche Zwecke ermittelt wird“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly. Ziel des Gesetzgebers ist es, Immobilien bei der Erbschaftsteuer mit dem Verkehrswert zu ermitteln. Die Ermittlung des Verkehrswerts stellt allerdings eine besondere Herausforderung dar, wenn es im Markt keine oder nur wenig vergleichbare Verkäufe von Immobilien gibt. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber Ende 2022 einige Änderungen bei der erbschaftsteuerlichen Immobilienbewertung eingeführt, die eine verkehrswertnähere Bewertung für Vermögensübertragungen nach dem 1. Januar 2023 gewährleisten sollen.

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19. November 2024

„Berliner Testament“ steuerlich oft ungünstig

Was in vielen Familien als gut gemeinter Plan zur Versorgung des später einmal verwitweten Ehepartners gilt, stellt sich in vielen Fällen im Erbfall dann leider als ungünstig heraus, weil Steuerfreibeträge verschenkt wurden. Beim sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder der Eheleute werden dabei erst als Schlusserben benannt. Oftmals errichten Ehepaare ein solches „Berliner Testament“ bereits bei der Eheschließung, nach der es  jahrzehntelang unverändert bleibt.

„Gerade mit steigendem Vermögen und steigendem Lebensalter kann es aus erbschaftsteuerlicher Sicht Sinn machen, das einmal abgefasste Testament zu ändern“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly.

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19. November 2024

Erbschaftsteuerliche Vorteile für Firmennachfolger

Der Gesetzgeber will Betriebe und Unternehmen während einer Generationsübergabe vor existenzbedrohenden Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen schützen. „Für betriebliches und freiberufliches Vermögen sind spezielle Vergünstigungen vorgesehen, sogenannte Verschonungen. Allerdings stehen sie schon seit längerer Zeit immer wieder im Fokus verfassungsrechtlicher Prüfungen“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly. Diese Regelungen für Firmenvermögen wurden zuletzt Ende 2019 überarbeitet.

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10. Oktober 2024

Erbschaftsteuererklärung in München – So erstellt WW+KN Ihre Erklärung rechtssicher und steueroptimiert

Die Erbschaftsteuererklärung ist ein komplexer, aber notwendiger Schritt bei der Vermögensübergabe nach einem Erbfall. Besonders in München, wo hohe Vermögenswerte durch Immobilien, Kapitalanlagen und Unternehmensbeteiligungen häufig sind, kann die Erstellung einer korrekten Erbschaftsteuererklärung entscheidend sein, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden und alle steuerlichen Vorteile zu nutzen.

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10. Oktober 2024

Planung der Erbschaftsteuer in München – Unterstützung durch WW+KN

Die Erbschaftsteuer ist in Deutschland ein komplexes Thema, das insbesondere in einer wohlhabenden Stadt wie München mit hohen Immobilienwerten und Vermögenswerten eine sorgfältige Planung erfordert. Eine frühzeitige und durchdachte Erbschaftsteuerplanung kann helfen, erhebliche steuerliche Belastungen zu vermeiden und das Familienvermögen optimal zu schützen. Als Ihr Steuerberater in München bietet WW+KN, ein Baker Tilly Unternehmen, umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erbschaftsteuerplanung und -optimierung.

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10. Oktober 2024

Erbschaftsteuererklärung für Nachlässe mit Betriebsvermögen in München erstellen – So unterstützt Sie WW+KN

Die Erbschaftsteuer stellt insbesondere für Unternehmer in München eine große Herausforderung dar. Bei der Vererbung von Unternehmen und Betriebsvermögen sind zahlreiche gesetzliche Regelungen zu beachten, um Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen zu können und die Fortführung des Unternehmens zu sichern. Die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung für Unternehmensvermögen ist daher ein besonders komplexer Vorgang, bei dem eine vorausschauende Planung und fundierte Beratung unerlässlich sind.

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10. Oktober 2024

Erbschaftsteuer München – Was Sie wissen sollten und wie WW+KN Sie unterstützt

Erbschaften und Schenkungen können erhebliche finanzielle Vorteile mit sich bringen, sind jedoch auch an gesetzliche Regelungen gebunden. Die Erbschaftsteuer, insbesondere in einer Stadt wie München, stellt oft eine komplexe Herausforderung für die Betroffenen dar. Bei WW+KN, einem Baker Tilly Unternehmen, mit unserem Büro in München, unterstützen wir Sie dabei, die steuerlichen Aspekte im Erbfall zu verstehen und optimal zu nutzen. In diesem Blog-Beitrag erklären wir die wichtigsten Regelungen zur Erbschaftsteuer und wie wir Ihnen bei der Gestaltung und Umsetzung Ihrer Erbschaftsplanung zur Seite stehen.

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24. September 2024

Pflichtteil geschickt einsetzen

„Der erbrechtliche Pflichtteilsanspruch wird oftmals negativ betrachtet, wobei er in einigen Fällen erbschaftsteuerlich aktiv zur Steueroptimierung genutzt werden kann“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly. Der erbrechtliche Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch in § 2303 BGB, der bestimmten Personen zusteht, wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wurden. Das bedeutet, dass der Erblasser zwar frei entscheiden kann, wem er sein Vermögen vermachen möchte, aber bestimmte Personen dennoch Anspruch auf einen Teil des Erbes haben.

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1. August 2024

Strategien zur Optimierung der Erbschaftsteuer

„Die Erbschaft- und Schenkungsteuer löst im Einzelfall meist die höchsten Zahlungsverpflichtungen aller Steuerarten aus“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly. Ein einziges Ereignis – wie eine Erbschaft oder eine Schenkung – kann Steuerzahlungen von vielen tausend Euro oder sogar hunderttausenden Euro zur Folge haben. Viele Familien stellen sich daher die Frage, wie man einen Nachlass so optimieren kann, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen auf das erforderliche Mindestmaß reduziert werden.

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Matthias Winkler
Diplom-Finanzwirt
Steuerberater
Fachberater IntStR

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