Pflichtteil geschickt einsetzen
„Der erbrechtliche Pflichtteilsanspruch wird oftmals negativ betrachtet, wobei er in einigen Fällen erbschaftsteuerlich aktiv zur Steueroptimierung genutzt werden kann“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly. Der erbrechtliche Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch in § 2303 BGB, der bestimmten Personen zusteht, wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wurden. Das bedeutet, dass der Erblasser zwar frei entscheiden kann, wem er sein Vermögen vermachen möchte, aber bestimmte Personen dennoch Anspruch auf einen Teil des Erbes haben.