Das „Supervermächtnis“ bei der Erbschaftsteuer
„Zur eigenen Absicherung wollen sich Ehegatten häufig gegenseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig erbschaftsteuerliche Vorteile nutzen“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der multidisziplinären Kanzlei Baker Tilly. Was sich nach der Quadratur des Kreises anhört, kann durch ein sogenanntes „Supervermächtnis“ tatsächlich erreicht werden.