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20. März 2024

Cyberkriminelle im Darknet live erleben

Baker Tilly informiert über Cybersecurity und lädt Unternehmen am 11. Juni in die Kanzlei in Regensburg ein.

Die Bedrohungen im digitalen Raum nehmen unaufhörlich zu. Mittelständische und große Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Daten und Systeme vor Cyberangriffen zu schützen. „Angesichts dieser ständigen Gefahr wollen wir die Unternehmen über aktuelle präventive Maßnahmen und Handlungsweisen im Falle eines Angriffs informieren“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Partner im Regensburger Büro der Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly.

Das Regensburger Büro der bundesweit tätigen, multidisziplinären Kanzlei lädt in diesem Zusammenhang zu einer exklusiven Veranstaltung zum Thema Cybersecurity am 11. Juni ein. Hier können sich alle Teilnehmer von führenden Experten auf dem Gebiet informieren lassen. Sie erhalten Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Strategien zur Cyberabwehr.

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22. Dezember 2023

BAKER TILLY INTEGRIERT STEUERKANZLEI WW+KN

Die renommierte Regensburger Steuerkanzlei WW+KN wird sich zum Jahreswechsel 2023/24 der internationalen Beratungsgesellschaft Baker Tilly anschließen. Baker Tilly integriert damit rund 40 neue Mitarbeiter – davon zehn Steuerberater. StB Matthias Winkler (47), StB Kerstin Winkler (48) sowie StB Marcel Radke (37) starten als neue Partner bei Baker Tilly; StB Lydia Albert (29) und StB Florian Niebler (30) werden künftig als Direktoren bei Baker Tilly agieren. Im Bereich Recht & Steuern wächst Baker Tilly damit deutschlandweit auf knapp 670 Mitarbeiter. Das Regensburger WW+KN-Büro wird in den bisherigen Räumlichkeiten verbleiben und organisatorisch dem Baker Tilly-Standort München zugeordnet.

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7. Dezember 2023
Matthias Winkler

Vererben und Verschenken werden stetig teurer

„Aufgrund der anhaltend hohen Inflationsraten werden Verschenken und Vererben immer teurer“, stellt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN, fest. Der Erbschaftsteuerexperte rät deshalb, Steuerfreibeträge frühzeitig, also vorausschauend, und effizient zu nutzen.

Vor gut 15 Jahren waren die erbschaftsteuerlichen Freibeträge auf 500.000 Euro für Ehegatten, auf 400.000 Euro für Kinder und auf 200.000 Euro für Enkel angehoben worden. Während die Freibeträge seither gleich blieben, hat sich der Verbraucherpreisindex seit dem Stichtag am 1. Januar 2009 jedoch um mehr als 30 Prozent erhöht. „Diese Schere ist natürlich besonders signifikant im Verhältnis zu den Immobilienwerten, die seit 2009 je nach Region um 50 bis 100 Prozent gestiegen sind“, sagt Winkler.

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27. September 2023
Matthias Winkler

Ehegatten-Testament bringt oft hohe Steuern

Beim sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder des Paares werden dabei erst als Schlusserben berücksichtigt. Vielfach fertigen Ehepaare bereits bei der Heirat ein solches „Berliner Testament“, das dann jahrzehntelang unverändert bleibt. Steuerberater und Erbschaftsteuerexperte Matthias Winkler empfiehlt jedoch, das Testament mit der sich in den meisten Fällen über Jahrzehnte veränderten Lebens- und Vermögenssituation abzugleichen und dieser gegebenenfalls anzupassen. „Gerade mit steigendem Vermögen und steigendem Lebensalter kann es aus erbschaftsteuerlicher Sicht Sinn machen, das einmal abgefasste Testament zu ändern“, sagt Diplom-Finanzwirt Winkler, Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN.

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25. August 2023
Matthias Winkler

Immobilienbewertung bei der Erbschaftsteuer

„Häufig ist Grundstückseigentümern unklar, wie der Wert ihrer Immobilien für erbschaftsteuerliche Zwecke ermittelt wird“, berichtet Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. Ziel des Gesetzgebers ist es, Immobilien bei der Erbschaftsteuer mit dem Verkehrswert zu ermitteln. Die Ermittlung des Verkehrswerts stellt dabei eine besondere Herausforderung dar, wenn es im Markt keine oder nur wenig vergleichbare Verkäufe von Immobilien gibt. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber Ende 2022 auch einige Änderungen bei der erbschaftsteuerlichen Immobilienbewertung eingeführt. Diese sollen eine verkehrswertnähere Bewertung für Vermögensübertragungen nach dem 1. Januar 2023 gewährleisten.

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27. Juli 2023
Matthias Winkler

Erbschaftsteuerliche Vorteile für Firmennachfolger

„Betriebliches und freiberufliches Vermögen wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. Der Gesetzgeber möchte Betriebe und Firmen bei einer Generationennachfolge nicht durch anfallende Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen gefährden, weshalb er verschiedene Vergünstigungen eingeführt hat. Man spricht hier von sogenannten „Verschonungen“. Die Regelungen für Firmenvermögen sind immer wieder im Fokus der verfassungsrechtlichen Beurteilung und wurden letztmals Ende 2019 angepasst.

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30. Juni 2023
Matthias Winkler

Immobilien unter Nießbrauch übergeben

„Immobilien werden aus schenkungsteuerlichen Gründen häufig schon vorzeitig unter Nießbrauchsvorbehalt übergeben. Denn Erben von Immobilien werden sehr oft mit unerwartet hohen Erbschafsteuerzahlungen konfrontiert“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN, und ergänzt: „Mit einem Nießbrauchsvorbehalt lässt sich die Schenkungsteuer oft substantiell reduzieren. Allerdings stellen wir fest, dass diese Möglichkeit noch viel zu wenig ausgeschöpft wird.“

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29. Juni 2023
Matthias Winkler

Schenkungsteuerliche Güterstandsschaukel

„Bei der Schenkungsteuerplanung für Ehegatten mit unterschiedlich hohen Vermögen bietet es sich oft an, den Güterstand zu verändern“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. In der Beratungspraxis werde vor der sogenannten „Güterstandsschaukel“ aber oft zurückgeschreckt. Zu Unrecht meint der Erbschaftsteuerexperte, könne so doch schenkungsteuerfrei Vermögen von einem Ehegatten auf den anderen übertragen werden. Insbesondere bei Vermögensübertragungen an Kinder würden dadurch zusätzliche Handlungsspielräume eröffnet.

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24. April 2023
Matthias Winkler

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer aktiv nutzen

Während die Preise fortlaufend steigen und insbesondere auch Immobilien in den vergangenen Jahren stark an Wert gewonnen haben, sind die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge seit dem Jahr 2009 unverändert geblieben. Zum 1. Januar 2023 hatte das Bundesfinanzministerium zwar eine inflationsbedingte Anhebung der Freibeträge um 25 Prozent vorgeschlagen, doch die Initiative scheiterte vergangenes Jahr im Bundesrat. Nur Bayern und Hessen stimmten für das Vorhaben, alle anderen 14 Bundesländer dagegen.

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Matthias Winkler
Diplom-Finanzwirt
Steuerberater
Fachberater IntStR

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