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7. Dezember 2023

Vererben und Verschenken werden stetig teurer

Beratertipp der Steuerkanzlei WW+KN: Erbschaftsteuerfreibeträge effizient nutzen

 

„Aufgrund der anhaltend hohen Inflationsraten werden Verschenken und Vererben immer teurer“, stellt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN, fest. Der Erbschaftsteuerexperte rät deshalb, Steuerfreibeträge frühzeitig, also vorausschauend, und effizient zu nutzen.

Vor gut 15 Jahren waren die erbschaftsteuerlichen Freibeträge auf 500.000 Euro für Ehegatten, auf 400.000 Euro für Kinder und auf 200.000 Euro für Enkel angehoben worden. Während die Freibeträge seither gleich blieben, hat sich der Verbraucherpreisindex seit dem Stichtag am 1. Januar 2009 jedoch um mehr als 30 Prozent erhöht. „Diese Schere ist natürlich besonders signifikant im Verhältnis zu den Immobilienwerten, die seit 2009 je nach Region um 50 bis 100 Prozent gestiegen sind“, sagt Winkler.

 

Mehr Steuern fürs selbe Haus

Damit sind von der „kalten Progression“ nicht nur Einkommen betroffen, sondern auch Erbschaften und Nachlässe. „Bei der Erbschaftsteuer werden weder Freibeträge noch Steuertarife an die Inflation angepasst. Das führt dazu, dass Sachwerte fortlaufend mit höheren Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen belastet werden und nominale Wertzuwächse immer höhere Steuerbelastungen auslösen“ erklärt Winkler.

Die Problematik lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen: Ein Einfamilienhaus mit einem Wert von 400.000 Euro konnte beispielsweise im Jahr 2009 noch steuerfrei von der Mutter an die Tochter übergeben werden. Verstirbt die Mutter jetzt und hat sich der Wert desselben Hauses wegen der Immobilienpreissteigerungen der vergangenen Jahre inzwischen auf 800.000 Euro erhöht, würde nach Abzug des Freibetrags aktuell ein steuerpflichtiger Betrag von 400.000 Euro verbleiben. Dieser wird mit 15 Prozent Erbschaftsteuer belastet. Die Erbschaftsteuer würde damit aktuell bei 60.000 Euro für dasselbe Haus liegen, das im Jahr 2009 noch steuerfrei übergeben hätte werden können.

„Familien sollten sich angesichts steigender Werte insbesondere bei Immobilien mit einer vorzeitigen Vermögensübergabe beschäftigen“, appelliert Steuerberater Winkler. Bei einer lebzeitigen Vermögensübergabe seien noch Steueroptimierungen möglich.

 

Steuern gezielt optimieren

So ließe sich die Schenkungsteuer durch „Kettenschenkungen“ – von einem Ehegatten an den anderen und dann an das Kind – oder durch Nießbrauchsvorbehalte oft substanziell reduzieren. Denkbar sei auch eine Teilübergabe beziehungsweise die zeitlich gestreckte Übergabe einer Immobilie. So könnte beispielsweise jetzt ein Hälfteanteil an einer Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt an die Kinder übertragen werden und der restliche Hälfteanteil dann in zehn Jahren, wenn ein neuer Freibetrag zur Verfügung steht.

Die steuerlichen Freibeträge sind alle zehn Jahre neu nutzbar. Daher rät Winkler: „Je früher Eltern mit einer Übergabe beginnen, desto öfter können sie in ihrem Leben die Freibeträge bei Schenkungen an die Kinder nutzen.“ Auch könnten sich Übergeber durch einen Nießbrauch oder Widerrufsvorbehalte persönlich absichern. Mit einer vorzeitigen Übergabe können Vermögensgegenstände zum aktuellen Wert übergeben werden, aber beispielsweise durch einen Nießbrauch noch lebenslang vom Übergeber genutzt werden.

Durch frühzeitige Planung und aktives Handeln lassen sich Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen deutlich minimieren oder teilweise sogar ganz vermeiden. In Zeiten der fortlaufend hohen Inflation ist das aktueller denn je. Denn während die Werte steigen, bleiben Freibeträge und Steuertarife unverändert und erhöhen damit die Steuerbelastungen für Sachwerte enorm.

(Quelle: WW+KN GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg, www.wwkn.de, regensburg@wwkn.de)