Im Bereich der Wirtschaftsprüfung arbeitet WW+KN fest mit Partnerkanzleien zusammen.
Das Handelsrecht schreibt für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen die jährliche Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses durch einen externen Wirtschaftsprüfer vor. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von nicht prüfungspflichtigen Unternehmen, die ihren Jahresabschluss freiwillig prüfen lassen.