Nicht wahrgenommene Weihnachtsfeier
Das Amtsgericht München hatte den Schadensersatzanspruch eines Restaurants gegenüber einem Unternehmen zu prüfen. Dieses hatte umfangreich reserviert und ließ die Reservierung ohne Absage verstreichen.
Das Amtsgericht München hatte den Schadensersatzanspruch eines Restaurants gegenüber einem Unternehmen zu prüfen. Dieses hatte umfangreich reserviert und ließ die Reservierung ohne Absage verstreichen.
Ab 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen Pflicht. Und obwohl es bis dahin nur noch wenige Wochen dauert, kann bisher weniger als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland (45 Prozent) Rechnungen als E-Rechnung empfangen.
Apotheken setzen bei der Beschaffung auf das Großhandels- und Direktgeschäft. Trotz deutlich höherer Zufriedenheit mit der Leistung des Pharmagroßhandels, nimmt der Direktbezug zu. Konjunkturindizes uneinheitlich. Dies zeigt der Apothekenkonjunkturindex APOkix im Herbst.
Eine an den Installateur einer Photovoltaik-Anlage gezahlte Umsatzsteuer kann zurückverlangt werden, wenn die Anlage erst nach dem 1.1.2023 fertiggestellt wurde. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Ob ein Besuch bei der Fachärztin, beim Internisten oder bei der Vorsorgeuntersuchung: Die Zahl der Deutschen, die medizinische Termine über das Internet vereinbaren, ist stark gestiegen. Schon jeder und jede Zweite hat schon mindestens einmal einen Arzttermin online vereinbart.
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Dies hat das Bundessozialgericht am 5. November 2024 in mehreren Verfahren entschieden.
Der Bundesrat hat am 22. November 2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Bereits im September hatte der Bundesrat zum Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen - ungefähr 40 seiner Empfehlungen wurden im Gesetz umgesetzt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einem Amazon-Händler die Werbung für Mineralstofftabletten mit dem Zusatz "Anti-Kater" untersagt.
Ab dem Jahr 2022 sind Einnahmen und Entnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen steuerbefreit. Was bedeutet dies für nachlaufende Betriebsausgaben, die den Betrieb früherer Jahre betreffen?
REGENSBURG:
24.12.2022-01.01.2023 geschlossen
02.01.-05.01.2023 Sekretariat von 8-16 Uhr geöffnet
MÜNCHEN:
24.12.2022-06.01.2023 geschlossen
Die Bundesregierung hält eine Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für geboten. Es sei unbestritten, dass diese das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbilde.
Zahlt ein Arbeitgeber freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt.
Das Bundeskabinett hat am 24.8.2022 weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen. Unter anderem sollen Büroflächen weniger geheizt und Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden.
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat in zwei Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz die Anträge von in der Pflege tätigen Klägern abgewiesen. Diese werden von ihrer Arbeitgeberin nicht mehr in deren Seniorenheim eingesetzt.
Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass keine Steuerhinterziehung vorliegt, wenn zwar entgegen der Abgabepflicht keine Steuererklärung abgegeben wird, dem Finanzamt aber dennoch alle erforderlichen Informationen vorliegen.
Steigende Arbeitsbelastung, unzureichende Personalausstattung, übertriebene Dokumentation, kaum Zeit für Gespräche mit den Patienten und fehlende Wertschätzung ärztlicher Arbeit – so beschreiben viele Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern ihre Arbeitsbedingungen.
Zieht der überlebende Ehepartner aus dem geerbten Familienheim aus, weil ihm dessen weitere Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist, entfällt die schon gewährte Erbschaftsteuerbefreiung nicht rückwirkend. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Das Kabinett hat am 17.7.2022 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisieren will.