Falsche Angaben können zur Rücknahme der Mitgliedschaft in der GKV führen
Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zeigt, dass Verbraucher sich vor unseriösen Angeboten in diesem Bereich in Acht nehmen sollten.