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27. Januar 2020

Familienstiftung als Lösung in verzwickten Fällen

In Deutschland gibt es laut Statistik derzeit mehr als 22.000 Stiftungen, wovon die meisten gemeinnützig sind.

Nur etwas mehr als 800 Familienstiftungen werden aktuell gezählt.

Die Zahl der Familienstiftungen ist in den vergangenen Jahren aber infolge günstiger Erbschaftsteuerregelungen und klarer Organisationsregelungen gestiegen. Nicht für jeden Unternehmer eignet sich die Familienstiftung als Nachfolgeinstrument, in verzwickten Fällen kann sie jedoch eine sichere Lösung ermöglichen.

Was ist der Unterschied zwischen einer gemeinnützigen Stiftung und einer Familienstiftung?
Eine gemeinnützige Stiftung verfolgt ausschließlich selbstlose Zwecke und will im Wesentlichen die Allgemeinheit fördern. Die Familienstiftung zielt ausschließlich auf die Förderung und Versorgung einer bestimmten Familie, die der Stifter bestimmt hat, ab. Im Gegensatz zur gemeinnützigen Stiftung ist die Familienstiftung nicht steuerbefreit.

Wie muss man sich eine Familienstiftung rechtlich und wirtschaftlich vorstellen?
Eine Familienstiftung ist rechtsfähig mit eigener Rechtspersönlichkeit. Mit dem vom Stifter zugewendeten Vermögen muss sie dauerhaft den bei Stiftungserrichtung festgelegten Willen verfolgen und das Wohl der begünstigen Familienmitglieder fördern. Die Familienstiftung hat keine Gesellschafter oder Mitglieder und ist daher in ihrem Bestand generationsübergreifend von Erbgängen unabhängig.

Warum eignet sich die Familienstiftung besonders für Unternehmensnachfolgen?
Bei Unternehmensnachfolgen verhindert die Familienstiftung eine Zersplitterung der Beteiligungsverhältnisse, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Alle Anteile am Unternehmen bleiben bei der Stiftung in einer Hand. Der Betrieb wird dabei auch vor Pflichtteilsansprüchen oder Scheidungsfolgen innerhalb der Familie geschützt. Außerdem kann der Stifter über Generationen hinweg seine Leitlinien vorgeben und so dem Unternehmen einen langfristigen Planungshorizont geben.

Welche steuerlichen Vorteile hat die Familienstiftung?
Die Familienstiftung unterliegt der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Ein Vorteil ist, dass die Stiftung auch einen privaten Vermögensanlagebereich haben kann, der nur mit 15 Prozent Körperschaftsteuer besteuert wird. Zudem werden empfangene Dividenden und Gewinnausschüttungen auf Ebene der Familienstiftung zu 95 Prozent von der Besteuerung freigestellt, wodurch sich steuergünstig auf Ebene der Stiftung Vermögen aufbauen lässt. Ausschüttungen der Stiftung an ihre Begünstigten unterliegen der Kapitalertragsteuer mit 25 Prozent. Bei der Erbschaftsteuer fällt nur alle 30 Jahre die sogenannte Erbersatzsteuer an, während aber Zustiftungen nicht wesentlich anders besteuert werden als Schenkungen an die Kinder des Stifters.

In welchen Fällen eignet sich die Familienstiftung besonders?
Vor allem zur Vermeidung der Zersplitterung der Eigentumsverhältnisse oder zur Abwehr von Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüchen eignet sich die Familienstiftung. Aber auch bei sich abzeichnenden Erbstreitigkeiten kann sie klare Vorgaben machen, da die Erben nicht am Vermögen beteiligt sind und so keine streitanfälligen Vermögensbewertungen nötig sind.