Steuerbilanzpolitik/ E-Bilanz

Die richtige Steuerbilanzpolitik ist heute entscheidend

Immer weniger Unternehmen können heute noch eine identische Handels- und Steuerbilanz aufstellen.

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) haben die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz stark zugenommen, immer mehr Unternehmen müssen – neben der gesetzlich verpflichtenden Handelsbilanz – noch eine zusätzliche Steuerbilanz zur Vorlage beim Finanzamt erstellen.

WW+KN als Berater

WW+KN gibt daher, neben der Erstellung einer optimierten Handelsbilanz, auch Ratschläge in Bezug auf die Steuerbilanzpolitik von Unternehmen. Dabei geht es um die Optimierung des zeitlichen Anfalls von Steuerbemessungsgrundlagen sowie deren Höhe. Mit dem Mandanten werden steuerliche Wahlrechte, Ermessensspielräume und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen abgestimmt. Bei der Steuerbilanzpolitik werden alle Aspekte berücksichtigt, wie beispielsweise Progressionsunterscheide zwischen den verschiedenen Jahren oder die Ausschöpfung der vollen Gewerbesteueranrechnung.

Vorbereitung und Umsetzung der E-Bilanz

Als „Elektronische Bilanz“ oder „E-Bilanz“ wird in Deutschland die elektronische Übermittlung der Unternehmensbilanz an das Finanzamt bezeichnet. Grundsätzlich sind die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, durch Datenübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Es wird beziehungsweise wurde aber nicht durch die Finanzämter beanstandet, wenn die Übermittlung durch Unternehmen erst ein Jahr später erfolgt und die Bilanz zuvor noch in Papierform bei der Behörde eingereicht wird beziehungsweise wurde.

Um eine Übermittlung der E-Bilanz in elektronischer Form an das Finanzamt zu ermöglichen, ist eine bestimmte Buchungssystematik einzuhalten, die sogenannte Taxonomie. WW+KN unterstützt Mandanten diesbezüglich bei der Umstellung der Buchhaltung auf die für die E-Bilanz erforderliche Taxonomie. Insbesondere prüft WW+KN die eingerichteten Buchhaltungskonten und gibt Ratschläge wie durch eine modifizierte Buchungsweise gegebenenfalls Rückfragen oder Prüfungen der Finanzämter nach Umsetzung der E-Bilanz vermieden werden können. WW+KN kann dabei auf die Softwaretools des Marktführers DATEV zurückgreifen.